Einrichtung der Position einer/eines Behindertenbeauftagten in Erkrath

Ratsfraktionen

SPD                      BmU                    Bündnis 90/Die Grünen

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Soziales empfiehlt dem HFA und Rat zu beschließen:

Der Rat der Stadt Erkrath richtet die Position einer / eines ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten für die Belange der behinderten Bürgerinnen und Bürger der Stadt ein.

Die Position der/des Behindertenbeauftragten wird öffentlich ausgeschrieben. Der Ausschuss für Schule und Soziales wählt für die Dauer einer Ratsperiode aus den eingegangenen Bewerbungen

die/den Behindertenbeauftragte/n.

Begründung:

Rat und Verwaltung der Stadt Erkrath betrachten die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene als eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Gleichstellung behinderter Menschen.

Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Ihre Beteiligung soll die behindertenfreundliche Weiterentwicklung der Stadt Erkrath fördern und begleiten.

Um Rat und Verwaltung bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung zu beraten, zu unterstützen und zum Wohle der Menschen mit Behinderung mitzuwirken, wird durch den Rat der Stadt Erkrath eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte oder ein ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter bestellt. Diese Funktion soll von einer sachkundigen, fachlich kompetenten und neutralen Person ausgeübt werden, die als Mittler und Ansprechpartner für alle Fra­gen behinderter Menschen in unserer Stadt und des Behindertengleichstellungsgeset­zes eintritt.

Vorschlag für den Aufgabenkatalog:

Die oder der Behindertenbeauftragte

a)      ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Belange behinderter Men­schen in der Stadt Erkrath, hierzu gehört das Aufzeigen von Wegen insbesondere Beratung zu verschiedenen Themen wie z. B.

·  Wohnen

·  Mobilität

·  Eingliederungshilfe

·  Ambulante und stationäre Pflege

·  Gesundheitsförderung und Rehabilitation

·  behindertengerechte Dienstleistungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen

b)    unterrichtet die Öffentlichkeit über die Situation, Interessen und Probleme der Men­schen mit Behinderung und unterrichtet Menschen mit Behinderung über öffentliche Planungen und sons­tige Maßnahmen, die ihre Interessen berühren.

c)    regt Maßnahmen an, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Men­schen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehung entgegenzuwirken.

d)    fördert die Zusammenarbeit zwischen allen Diensten und Einrichtungen öffent­licher und freier Behindertenhilfe.

e)      berät den Rat der Stadt Erkrath und seine Ausschüsse über die wesentlichen Belange der behinderten Menschen, sie oder er wirkt bei der Gestal­tung der poli­tischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Men­schen mit.

f)    wirbt um Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse behin­derter Mitmenschen in allen Teilen der Gesellschaft. Ihre oder seine Ini­tiativen zielen auf die Gestaltung einer gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der Barrieren abgebaut und die Ein­stellung der Menschen so verändert werden, dass behinderte Menschen integriert sind.

g)    überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgeset­zes und anderer Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behin­derung betreffen.

Die oder der Behindertenbeauftragte kann die Kooperation und Vernetzung von öffentlichen, gemeinnützigen Trägern und privaten Unternehmen in den verschiedenen Handlungsfeldern der Behindertenförderung voranbringen.

Die oder der Behindertenbeauftragte ist weder dienst-, noch weisungsgebunden, sondern agiert unabhängig.

Für die Durchführungen von Sprechstunden sollen Räumlichkeiten und benötigte Sach- u. Hilfsmittel von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Es soll ein Budget zur Verfügung gestellt werden (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe von Broschüren, etc.).

Die oder der Behindertenbeauftragte soll die privaten und sozialen Netzwerke der behinderten Menschen nutzen, damit Älterwerden nicht zur Ausgrenzung aus der aktiven Gesellschaft führt. Beteiligung und Teilhabe der Behinderten in allen Lebenslagen soll ermöglicht und gefördert werden.

Die oder der Behindertenbeauftragte wird regelmäßig im Sozialausschuss berichten und an den Runden Tischen für Soziales teilnehmen.

Die oder der Behindertenbeauftragte pflegt einen engen Kontakt zu der Abteilung Soziales in der Stadtverwaltung Erkrath.

 

Detlef Ehlert               Bernhard Osterwind                   Reinhard Knitsch

SPD-Fraktion              BmU-Fraktion                            Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

zurück