Tagespflegestellen

namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.11.2012 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 

                                                           Tagespflegestellen

  • Seit dem 01.08.2010 soll  eine Tagespflegeperson für den Sachaufwand und zur Anerkennung der Förderleistung eine Vergütung in Höhe von 4 Euro pro Kind und Stunde erhalten.

Die Vergütung wird je nach Betreuungsstunden in Form von monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

Zur Berechnung der Pauschalen werden allerdings nicht die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsstunden zu Grunde gelegt, sondern lediglich der Wert von 4 Wochen.

Beispiel:  Eine Tagespflegeperson die ein Kind von montags bis freitags täglich 8 Stunden betreut erhält eine monatliche Pauschale von 640 Euro (40 Stunden/wtl. x 4 Wochen = 160 Stunden x 4 Euro/Std. = 640 Euro/mtl.)

Die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat betragen aber bei  40 Arbeitsstunden pro Woche 173,33 Stunden. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Differenz, die zum finanziellen Nachteil der Tagespflegeperson führt. Bei  einer Berechnung auf der Grundlage mit 173,33 Stunden beträgt beim oben genannten Beispiel die Pauschale nicht 640 Euro sondern 693 Euro monatlich.

Nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen ist dieser finanzielle Nachteil nicht gerechtfertigt und muss korrigiert werden.

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur oben genannten Sitzung dem Jugendhilfeausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der den Sachverhalt Rechnung trägt, dass bei der Berechnung der Pauschalen die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat berücksichtigt werden.

Das Jugendamt der Stadt Hilden berechnet die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat mit einem Wert von ca. 4,3 Wochen. Dieser sollte nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen auch in der Stadt Erkrath zu Grunde gelegt.

  • Die Verwaltung soll in der Sitzung einen Bericht über die Entwicklung im Tagespflegestellenbereich vorlegen. Der Bericht soll u.a., die aktuelle Zahl der Tagespflegestellen in Erkrath; Anzahl der Kinder in den einzelnen Tagespflegestellen; Vermittlungsquote durch das Jugendamt; Ausführungen zur pädagogischen Qualifizierung der Tagespflegestellen; Inanspruchnahme von Fortbildungsmöglichkeiten; Betreuungsintensität der Tagespflegestellen durch das Jugendamt, beinhalten.

 

Für das Aufgabengebiet Tagespflege steht beim Jugendamt der Stadt Erkrath derzeit eine Fachkraftstelle mit 19 Wochenstunden zur Verfügung.

Da die Anzahl der Tagespflegestellen zugenommen hat und damit ein erhöhter Beratungs- und Betreuungsaufwand für die Fachkraft entstanden ist, ist nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen eine Stellenausweitung auf eine Vollzeitstelle geboten.

Die Verwaltung wird diesbezüglich um eine Einschätzung gebeten.

 

  • Es wird darum gebeten, dass den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss das Arbeitspapier Tagespflege –erstellt durch das Jugendamt - vorgelegt und in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert wird.



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