Änderung der Satzung des Jugendamtes: hier § 4 der Satzung - beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses -

Antrag:

 

Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates wird beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Der § 4  der Satzung ist entsprechend zu ergänzen.

 

Begründung:

 

Im November 2012 hat sich in der Stadt Erkrath ein Jugendamtselternbeirat gegründet.

Der Jugendamtselternbeirat ist die örtliche Interessensvertretung der Eltern aus den einzelnen Kindertagesstätten in unserer Stadt.

Bei wesentlichen die Kindertagesstätte betreffenden Fragen, soll dem Beirat die Möglichkeit der Mitwirkung gegeben werden. Insbesondere sollen die Eltern ihre Wünsche zum Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten äußern können.

 

Damit das Mitwirkungsrecht und die Einflussnahme des Jugendamtselternbeirates gestärkt wird, soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied vertreten zu sein.

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