Nutzung des Neanderbades durch die Erkrather Schwimmvereine/ Nutzungsentgelte

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzw. die von ihr entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Erkrath GmbH (Sandra Ernst, Reinhard Knitsch, Peter Knitsch) bitten um Aufnahme eines TOP

 

„Nutzung des Neanderbades durch die Erkrather Schwimmvereine/ Nutzungsentgelte“

 

in den öffentlichen Teil der Tagesordnung der Sitzung des AR am 07. November.

 

Hilfsweise, sollte der Antrag für verfristet gehalten werden, beantragen wir einen Bericht der Geschäftsführung zum og. Thema, ebenfalls im öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Nach unseren Informationen hat die Geschäftsführung die Nutzungsverträge mit den Schwimmvereinen zum 31. März 2014 gekündigt. Dem Vernehmen nach soll die Geschäftsführung zu einem Neuabschluss nur bereit sein, wenn die Vereine – DLRG Erkrath, SSC Erkrath und TUS Erkrath - sich mit einer Erhöhung der Nutzungsentgelte von ca. 25.000 €/Jahr auf ca. 75.000 €/Jahr einverstanden erklären. Dies würde eine Anhebung der Entgelte um den Faktor 3 bedeuten.

Für die Vereine selbst würde die Erhöhung sogar eine Steigerung der von ihnen aufzubringenden Mittel um ca. 600 % bedeuten, da zurzeit 15.000 € über die Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit von der Stadt aufgebracht wird, sich dieser Zuschuss aber nicht erhöht. Die drei Vereine müssten also in absoluten Beträgen eine Erhöhung von ca. 10.000 € Nutzungsentgelte heute auf zukünftig geforderte 60.000 € tragen, mithin auf einen Schlag 50.000 € im Jahr mehr aufbringen.  

Die Vereine sollen – aus unserer Sicht sehr nachvollziehbar – erklärt haben, dass sie nicht in der Lage seien, eine derartige Erhöhung der Nutzungsentgelte zu verkraften und dies ihre zukünftige Tätigkeit zum Wohle insbesondere auch zahlreicher Kinder, Jugendlicher und Familien in Erkrath massiv in Frage stellen würde. Akzeptieren würden sie eine Erhöhung um ca. 15 %, wie sie von den Stadtwerken auch im Bereich der Eintrittsgelder für den öffentlichen Badebetrieb vorgenommen worden ist.

Wir bitten um Aufklärung, ob dieser Sachverhalt zutreffend ist und warum der Aufsichtsrat mit diesem Thema bislang nicht befasst worden ist.

Etwaige Anträge zur Sache behalten wir uns ausdrücklich vor.      

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