Maßnahmen gegen das Insektensterben

Sitzung des PLUV am 07.11.2017

Antrag zu TOP 5.1. – Maßnahmen gegen das Insektensterben

 

1)    Die Verwaltung wird beauftragt, auf einer möglichst großen Zahl von städtischen Grünflächen (Straßenrandstreifen, Fahrbahnteiler, Friedhöfe, Parks, Schulhöfe, sonstige Grünflächen etc.) für Insekten (insbesondere auch Bienen) nützliche Blühpflanzen anzupflanzen.

2)    Die Stadt Erkrath und von ihr beauftragte Dritte verzichten auf die Verwendung chemischer „Pflanzenschutzmittel“. Dies gilt insbesondere für Neonicotinoide und Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat. Das Verbot wird in den Verträgen mit Auftragnehmern der Stadt festgeschrieben.

3)    Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt ist eine insktenfreundliche Bewirtschaftung in den Pachtvertrag aufzunehmen. Die Verwaltung unterbreitet bis spätestens zum 31.03.2018 einen entsprechenden Vorschlag.

4)    Zusammen mit dem Naturschutzzentrum Bruchhausen wird eine Öffentlichkeitskampagene entwickelt, die die Bevölkerung und Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc. auf die Bedeutung der Insekten sensibilisiert und konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz (Verzicht auf Pestizide auch auf privaten Grundstücken, Vorschläge für eine insektenfreundliche Gartengestaltung, Ausbringung von Nisthilfen, etc.) aufzeigt.

5)    Die Verwaltung berichtet spätestens zum 31.03.2018 über die von ihr ergriffenen Maßnahmen und den Stand der Umsetzung des Beschlusses.

 

Begründung: Wir begrüßen und unterstützen, dass die BmU das Thema durch ihren Antrag aufgegriffen hat. Statt der Erarbeitung eines Konzeptes sollte der Ausschuss aber bereits jetzt konkrete Maßnahmen beschließen, die z.T. ja auch bereits im BmU Antrag angesprochen werden.     

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

Marc Göckeritz und Peter Knitsch

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