Gesperrter Wanderweg im Neandertal

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die Sitzung des PLUV am 09. Juni 2020 die Aufnahme eines TOP


Sperrung des Winkelsmühler Wegs


Seit Anfang dieser Woche ist der Winkelsmühler Weg im Neandertal von den privaten Eigentümern der Winkelsmühle gesperrt worden. Damit ist eine wichtige Wegverbindung, die von zahlreichen Wanderern und Wanderinnen, Spaziergänger*innen, Jogger*innen und Radfahrer*innen aus Erkrath und weit darüber hinaus regelmäßig genutzt wird, unterbrochen.
Hintergrund ist offenbar ein Urteil des OVG Münster aus dem vergangenen Jahr, das es den Eigentümern erlaubt, den Weg in einen Teil ihres Gartens umzuwandeln und die Wegeverbindung damit faktisch zu unterbinden. Dies widerspricht der Intention beim seinerzeitigen Verkauf des Anwesens durch den Zweckverband Neandertal, bei dem die Aufrechterhaltung des Weges an sich rechtlich abgesichert werden sollte.
Das gesperrte Teilstück des Winkelsmühler Weges liegt zwar auf dem Gebiet der Stadt Mettmann, hat aber auch für Erkrath aus den genannten Gründen eine große Bedeutung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, folgende Fragen mit der Stadt Mettmann und dem Kreis Mettmann zu klären und in der Sitzung zu beantworten:
Warum ist es nicht gelungen, die Aufrechterhaltung des Weges wie beabsichtigt rechtlich zu sichern? Welche juristischen Fehler wurden gemacht?
Sehen die Behörden eine Möglichkeit, die alte Wegeverbindung wiederherzustellen?
Wenn nein – was ist geplant, um die Unterbrechung des Weges durch eine alternative Verbindung wiederherzustellen?



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