Antrag: Schutz des Erkrather Grüngürtels

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächsten Sitzungen des AUP, ASW und des Rats die Aufnahme eines TOP

  • Schutz des Erkrather Grüngürtels – Freiflächen erhalten, Flächenversiegelung begrenzen!

Wir beantragen, dass die folgenden, bislang im Stadtentwicklungskonzept bzw. im Flächennutzungsplan als Bauflächen vorgesehenen Flächen, aus dem Konzept gestrichen und der FLNP entsprechend geändert wird, soweit die Flächen dort als Siedlungsbereich festgelegt sind. Die Nummerierung entspricht den Darstellungen im Stadtentwicklungskonzept:

  • Kleines Bruchhaus (4,0 ha) – Änderung Flächennutzungsplan
  • 1. östlich Hubbelrather Weg (2,0 ha)
  • 4. Erkrath-Nord (3,5 ha)
  • 7. Tennisplatz BW Erkrath (1,0 ha)
  • 14. südlich Rathelbecker Weg (1,0 ha)
  • 22. nördlich S-Bahnhof Hochdahl/Thekhaus (0,6 ha)
  • 23. Schmiedestraße (2,0 ha)
  • 26. Eickenberg (8,0 ha)
  • 30. Niermannsweg/Neuenhausstraße (2,5ha)
  • 31. Niermannsweg/Reiterhof (1,5 ha)
  • 32. nördlich Peter-Rosegger-Straße (2,0 ha)
  • 34. zw. östlichem Stadtteilrand und A3/Johannisberger Straße (2,0 ha)

 

Begründung:

Mit 43,2 % Fläche für Siedlung und Verkehr (Stand 31.12.2019 - Quelle: IT.NRW - Landesdatenbank; Durchschnitt Land NRW 23,7 %, Regierungsbezirk 34,5 %, Kreis Mettmann 40,4 % - siehe unter www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05158004.pdf) gehört Erkrath schon heute zu den am meisten versiegelten Kommunen in ganz NRW und der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem sind im Stadtentwicklungskonzept bzw. im Flächennutzungsplan zahlreiche weitere Baugebiete im Außenbereich vorgesehen, statt sich auf die im Innenbereich vorhandenen Potentiale zu beschränken.

Zum Schutz von Umwelt- und Klima ist es dringend notwendig, den Flächenverbrauch zu verringern (zurzeit werden ca. 40 bis 60 ha pro Tag in Deutschland neu versiegelt) und mittelfristig auf null zurückzuführen. Zusätzliche Bauflächen führen etwa durch die Verstärkung von Hitzeinseln und die Steigerung der Gefahr von Überschwemmungen zu einer Verschlimmerung der Folgen des Klimawandels, vernichten landwirtschaftliche Anbauflächen und Erhöhen damit die Abhängigkeit von Lebens- und Futtermittelexporten. Zudem verschärfen sie das Artensterben und zerstören wertvolle Böden. Durch den Verlust von Landschaft sinkt die Lebensqualität für die heutige und zukünftige Generationen.

Durch die Herausnahme der genannten Flächen aus dem Stadtentwicklungskonzept und die Änderung des Flächennutzungsplans wird ein erster Schritt gegangen, diesen Fehlentwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken.



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