Anfrage: Teststrategie in den Gemeinschaftsunterkünften

Auch die Corona-Fälle in den Erkrather Gemeinschaftsunterkünften an der Hochdahler Straße und der Freiheitstraße haben gezeigt, dass Menschen in Unterkünften ganz besonders gefährdet sind, sich mit dem Coronavirus anzustecken, weil sie auf engem Raum zusammenleben müssen und die Abstandsregeln nur schwer eingehalten werden können. Davon sind zum Beispiel Obdachlose in Kommunen betroffen, die Einrichtungen für Wohnungslose bzw. Obdachlose aufsuchen oder Geflüchtete, die in kommunalen oder Landes-Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen.

Das RKI schätzt das Übertragungsrisiko virusbedingter Erkrankungen der Atemwege in Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU) als „besonders hoch“ ein (Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG)). Die frühzeitige Identifikation und Information aller Risikopersonen und deren separate Unterbringung, in der die medizinische Versorgung sichergestellt ist, ist Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Eine Quarantäne der gesamten Einrichtung oder größerer Gruppen sind laut RKI zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ortsfraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Hat Erkrath Kenntnis von den Konzepten auf Landesebene? Wie oft findet ein Austausch der Stadt Erkrath mit den Landesbehörden statt, der eine gemeinsame Präventions-, Impf- und Teststrategie von Personen in Gemeinschaftsunterkünften zum Ziel hat?
  • Wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften konkret über Corona, die Möglichkeit von Testungen sowie über Impfungen aufgeklärt und informiert?
  • Gibt es bereits eine Teststrategie (Zugang zu kostenlosen Bürgertests, Selbsttests) in den Gemeinschaftsunterkünften?
  • Wie ist die Impfsituation in Gemeinschaftsunterkünften?

 

Laut Corona-Impfverordnung des Landes NRW sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. für Kinder und Jugendliche, Asylsuchende, Obdachlose, Frauenhäuser) frühzeitig geimpft werden. Werden die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam in Bussen zu den Impfzentren gefahren oder kann hier vor Ort geimpft werden? Wie werden mehrsprachige Aufklärungs- und Informationsmaterialien zur Impfung bereitgestellt und das Patientengespräch in der jeweiligen Herkunftssprache gewährleistet?

  • Wie ist die finanzielle Lage, welche Mehrkosten werden ausgewiesen, welche vom Land erstattet? Die Landesregierung hat im Jahr 2020 für Obdachlosenunterkünfte ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 Euro während der Corona-Krise bereitgestellt und 340.000 Euro für Schutzmaßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher und Corona bedingter Beeinträchtigungen in der kalten Jahreszeit zur Verfügung gestellt. Für Flüchtlinge gibt es (bisher) keine zusätzlichen Mittel?



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