Antrag: Schutz und Erhalt der innerstädtischen Bäume in Erkrath

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächste Sitzung des AUP am 15. Juni 2021 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes:

  • Schutz und Erhalt der innerstädtischen Bäume in Erkrath

 

Wir bitten die Verwaltung, zur Vorbereitung der Diskussion am 15. Juni um eine Vorlage zu folgenden Themen:

  • Wie viele Bäume an Straßen und im sonstigen innerörtlichen (öffentlichen) Bereich wurden seit 2019 bis heute gefällt und wie viele Nachpflanzungen sind erfolgt?
  • Welche Baumarten werden dabei nachgepflanzt?
  • Ist die Einhaltung des Ratsbeschlusses, nach dem für jeden beseitigten Baum eine Neupflanzung erfolgen muss, gewährleistet?
  • Wenn nein – wie soll die Einhaltung des Ratsbeschlusses zukünftig erfolgen?

 

Mit Schreiben vom 24.06.2020 hat uns Herr Hezel mitgeteilt, dass "seit 2019" keine Nachpflanzungen erfolgt seien. Dies läge vor allem daran, dass geeignete Standorte aufgrund von Rohren, Leitungen, Kabeln etc. jedenfalls im Straßenraum kaum zu ermitteln sein. Die Verwaltung sei "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" aber bemüht, Standorte ausfindig zu machen.  

  • War dieses Bemühen erfolgreich?

 

Wie schon im Jahr 2020 erhalten wir auch in diesem Jahr Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass die Stadt auch während der Brutschutzzeit des § 39 Abs. 5 Nr.2 BNatschG vom 1.März bis zum 30.September, in der das Fällen u.a. von Bäumen außerhalb des Waldes grundsätzlich verboten ist, Beseitigungsmaßnahmen durchführt bzw. entsprechende Genehmigungen nach der Baumschutzsatzung erteilt. Beispiele dafür sind etwa die großflächigen Rodungen auf der Fläche Am Wimmersberg, ein Walnussbaum am Steinhof sowie ein Baum an der Ecke Stahlenhauser-/Tannen-/Lindenstraße in Hochdahl-Millrath.

  • Wie viele Bäume werden 2021 von der Stadt bzw. in ihrem Auftrag während der Schutzzeit beseitigt?
  • Warum finden die Fällungen – soweit es sich um Gefahrbäume handelt - nicht außerhalb dieses Zeitraumes statt, wie das BNatschG dieses vorsieht?
  • Sind die regelmäßigen Baumkontrollen so terminiert, dass die Beseitigung dabei ermittelter Gefahrbäume außerhalb der Schutzzeit durchgeführt werden kann?

 

Bei der Walnuss am Steinhof, die nach unserer Auffassung ortsbildprägend war, wurde die Fällgenehmigung wegen einer anstehenden Baumaßnahme erteilt.

  • Was wurde von Seiten der Verwaltung unternommen, um den Baum möglichst zu erhalten?
  • Wurde etwa erwogen, ggf. planungsrechtliche Maßnahmen zum Schutz des Baumes zu ergreifen?
  • Gibt es ein Konzept/eine Planung zur Pflege der Bäume angesichts der verstärkten Belastungen insbesondere durch den Klimawandel (Trockenperioden, neuartige bzw. verstärkt auftretende Krankheiten wie Rußrindenkrankheit, Eschentriebssterben, Pilzerkrankungen etc.)?
  • Welche Bäume wurden/werden angesichts der veränderten Bedingungen nachgepflanzt?



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