Antrag: Regelung der Erhebung von Elternbeiträgen für Kinderbetreuung im Monat Mai

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt im Wege der Dringlichkeit zur Sitzung des Rates der Stadt Erkrath am 29.04.2021 die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP:

  • Regelung der Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Offenen Ganztag und Verlässliche Gruppe im Monat Mai

 

ANTRAG:

1) Der Rat der Stadt Erkrath beschließt, dass für den Monat Mai 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten und Kindertagespflege erhoben werden.

2) Der Rat der Stadt Erkrath beschließt, dass die Regelung zur Erhebung von Entgelten für die OGS-Betreuung einschließlich der "Betreuung 8-14 Uhr", wie vom Rat für den Monat April beschlossen, auch für den Monat Mai 2021 bestehen bleibt.

 

BEGRÜNDUNG:

zu 1)

Im Kreis Mettmann unterliegen alle kreisangehörigen Städte seit dem 26.04.2021 der sogenannten Bundesnotbremse. Die "Notbremse" greift ab einer Inzidenz von 165. Aktuell liegt der Wert im Kreis Mettmann über 200. Das bedeutet für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege in unserer Stadt, dass nur eine bedarfsorientierte Notbetreuung möglich ist und die Eltern nur dann, wenn es unbedingt erforderlich ist, von der Inanspruchnahme der Betreuung für ihre Kinder Gebrauch machen sollen.

Der zuständige Landesminister Dr. Stamp hat in Aussicht gestellt, dass das Land die Kommunen, die keine Elternbeiträge erheben, für 2 Monate unterstützen will.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist es geboten, auch für den Monat Mai 2021 aufgrund der aktuellen Situation von der Erhebung der Elternbeiträge abzusehen. Aus unserer Sicht ist es widersprüchlich, Eltern aufzufordern, ihre Kinder nach Möglichkeit im eigenen Haushalt zu betreuen, gleichzeitig aber zu den Gebühren heranzuziehen.

 

zu 2)

In der Ratssitzung am 23.03.2021 wurde beschlossen, dass für den Monat April die Entgelte für die OGS-Betreuung einschließlich der Entgelte für die "Betreuung 8-14 Uhr" nur in den Fällen der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in regulärer Höhe erhoben werden und im Übrigen auf die Erhebung der Entgelte verzichtet wird. Da auch im OGS-Bereich aufgrund der aktuellen pandemischen Situation keine Regelbetreuung im Monat Mai 2021 stattfinden wird, ist es richtig und notwendig diese Regelung auch für den Monat Mai aufrechtzuerhalten.



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