Antrag: Abstandsvergrößerung zwischen Hochspannungsleitung und geplantem Neubau des Gymnasiums am Neandertal

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächsten Sitzungen des Stadtrates, des Bau- und des Schulausschusses die Aufnahme eines TOP

  • Abstandsvergrößerung zwischen Hochspannungsleitung und geplantem Neubau des Gymnasiums Neandertal aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge

 

Zugleich stellen wir folgenden Sachantrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie der Abstand zwischen der 110 kV Hochspannungsleitung und dem geplanten Neubau des Gymnasiums Neandertal über die bislang vorgesehenen 40 Meter hinaus vergrößert werden kann.

 

Begründung:

Hochspannungsfreileitungen bzw. die von ihnen ausgehende "nichtionisierende Strahlung" stehen im Verdacht, negative gesundheitliche Wirkungen zu erzeugen.

Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion dargelegt, dass der Abstand zwischen der vorhandenen Hochspannungsleitung und der Planung des Neubaus des Gymnasiums Neandertal auf der Fläche Erkrath-Nord lediglich 40 Meter betragen wird und damit weit unterhalb der Empfehlungen für gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen liegt.

So heißt es etwa in einem Sachstandsbericht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019 u. a. (Hervorhebungen durch die Antragstellerin):

(https://www.bundestag.de/resource/blob/645096/c353de5ae1027694bd 262799c00cf223/WD-8-011-19-pdf-data.pdf)

"Anders stellt sich die Situation in Bezug auf eine bestimmte, glücklicherweise seltene Leukämieerkrankung bei Kindern dar. Hier gibt es mehrere epidemiologische Studien, die darauf hinweisen, dass magnetische Flussdichten deutlich unterhalb der für Hochspannungsleitungen und Trafostationen festgelegten Grenzwerte das Erkrankungsrisiko bei Kindern erhöhen könnten. In den Studien wird eine Risikoerhöhung bei zeitlich gemittelten Flussdichten von ca. 0,3 – 0,4 Mikro-tesla (μT) genannt. In Wohnungen durchgeführte Messungen sprechen dafür, dass nur wenige Kinder in Deutschland einer zeitlich gemittelten Magnetfeldbelastung über 0,2 μT ausgesetzt sind. Die Ergebnisse aus den epidemiologischen Studien werden von experimentellen Studien wie zum Beispiel Tierversuchen nicht gestützt. Auch ist kein biologischer Wirkmechanismus bekannt, der solche Effekte erklären könnte. Insgesamt ist die Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Magnetfeldexposition und Leukämie im Kindesalter besteht, nicht abschließend geklärt und Gegenstand weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat niederfrequente Magnetfelder als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Die Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) bewertet die epidemiologischen Befunde als nicht ausreichend gesichert, um sie zur Basis von Grenzwertempfehlungen zu machen. Elektrosensibilität Studien des BfS haben gezeigt, dass sich knapp zwei Prozent der deutschen Bevölkerung als elektrosensibel bezeichnen. Sie führen unterschiedliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen, auf das Vorhandensein elektrischer und magnetischer Felder in ihrer Umwelt zurück. Die Wissenschaft versucht seit langem, dem Phänomen „Elektro-sensibilität“ auf die Spur zu kommen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektrischen und magnetischen Feldern und den Beschwerden konnte wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden."

Weiter wird in dem Bericht an den Bundestag ausgeführt:

"Mit zunehmendem Abstand zu Wohngebäuden wird der Beitrag einer Hochspannungsleitung zur Belastung durch elektrische und magnetische Felder immer geringer. Die Gesamtbelastung wird dann zunehmend durch die Nutzung elektrischer Energie im Haushalt bestimmt. Bei Wechselstromfreileitungen ist dies in einem Abstand von etwa 100 bis 400 Metern der Fall. Im Einzelfall hängt das von der Ausführung und den Betriebsparametern der Leitung ab. Durch eine geeignete Wahl der technischen Parameter wie Phasenbelegung, die Höhe der Masten oder den Abstand der einzelnen Leiterseile zueinander kann Einfluss auf die Belastung durch elektrische und magnetische Felder genommen werden. Aus den Grenzwerten der geltenden Vorschriften geht in der Regel kein gesetzlich festgelegter, in Metern angegebener Mindestabstand hervor. Dieser Abstand ließe sich im Rahmen der technischen Gegebenheiten und Grenzwerte berechnen. Eine baubiologische Faustregel für den Abstand zu Hochspannungsleitungen lautet: „1 Meter je kV Spannung“. Für 380 kV wäre dies beispielsweise ein Abstand von 380 m.30Der BUND empfiehlt „aufgrund des erforderlichen Schutzanspruchs in Höhe von 0,01 μT einen Abstand von etwa 600 m bei Leitungen mit 380 kV einzuhalten, wenn keine konkreten Aussagen über die Verringerung von Emissionen vorliegen (zum Beispiel durch technische Optimierung).“ Im Rahmen des Projektes des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde „für alle europäischen Staaten (47 Länder plus Deutschland) sowie für wichtige außereuropäische Staaten (China, Indien, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und USA) Datenmaterial zur jeweiligen rechtlichen Situation in den Ländern gesammelt, ausgewertet und verglichen. Der Bericht enthält Grenzwerte und Regelungen. Beispielsweise sollten Hochspannungsfreileitungen oder neue Hochspannungsfreileitungen nicht in der Nähe von Schulen oder Kindergärten vorbeigeführt werden, wie es für die Staaten Belgien oder Dänemark vorgeschrieben ist. Die Regelungen können auch innerhalb der Staaten je nach Region, Beispiel Italien, unterschiedlich sein."

Verschiedene Bundesländer, u. a. Bayern, Hessen und auch Nordrhein-Westfalen haben aus diesen Erkenntnissen inzwischen Konsequenzen gezogen und empfehlen bzw. erlauben bauplanungsrechtlich neue Hochspannungsleitungen bzw. Bauvorhaben in neuen Bebauungsplänen nur noch als Erdkabel bzw. mit großen, weit über 40 Meter hinausgehenden Abständen. So legt der aktuell gültige Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) fest:

(https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/20201104_ druckversion_lep.pdf)

8.2-2 Grundsatz Hochspannungsleitungen

Bei der raumordnerischen Planung von neuen Trassen für neue Hochspannungsleitun-gen mit einer Nennspannung von 110 kV oder weniger sollen die energiewirtschafts-rechtlichen Möglichkeiten zur Erdverkabelung genutzt werden.

8.2-3 Grundsatz Bestehende Höchstspannungsfreileitungen

Bei der bauplanungsrechtlichen Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Anlagen vergleichbarer Sensibilität – insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen – zulässig sind, soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 400 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden. Bei der Ausweisung von Außenbereichsatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 200 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.

8.2-4 Ziel Neue Höchstspannungsfreileitungen

Neue Höchstspannungsfreileitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 220 kV und mehr, die nicht unmittelbar neben einer bestehenden Hoch- oder Höchstspannungsleitung errichtet werden, sind so zu planen,

- dass ein Abstand von 400 m zu Wohngebäuden und Anlagen vergleichbarer Sensibilität – insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen – eingehalten wird, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB liegen und diese Gebiete dem Wohnen dienen,

- dass ein Abstand von 200 m zu Wohngebäuden eingehalten wird, die im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen.

Ausnahmsweise kann dieser Abstand unterschritten werden, wenn gleichwohl ein gleichwertiger vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität gewährleistet ist oder keine andere technisch geeignete und energiewirtschaftsrechtlich zulässige Variante die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht.

Nach unserer Auffassung sollten daher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den zurzeit vorhandenen Abstand zwischen der bestehenden Hochspannungsleitung bzw. dem Umspannwerk und dem Schulneubau über die zurzeit geplanten 40 Meter zu vergrößern und zumindest den baubiologisch empfohlenen Abstand von 110 Metern zu erreichen.



zurück

"Eigentlich sollten die GRÜNEN mal..." – Sagen Sie es uns!

Die Fraktion trifft sich üblicherweise montags um 20:00 Uhr (außer an Feiertagen und in den Schulferien) zur öffentlichen Fraktionssitzung.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie teilnehmen möchten.

TERMINE

Bauausschuss

Mehr

GRÜNE Radtour (STADTRADELN)

Beginn: voraussichtlich 14:00 Uhr, Neuenhausplatz in Unterfeldhaus, Dauer ca. 3 Stunden. Weitere Informationen zur Strecke folgen demnächst.

Mehr

Hilfe für die Ukraine

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>