Antrag: Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.22 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

  • Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW

 

Begründung:

Der Landtag hat Anfang April 2022 mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen das Landeskinderschutzgesetz einstimmig verabschiedet. Große Teile des Gesetzes treten am 1. Mai 2022 in Kraft.

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass der Kinderschutz gestärkt wird. Die Jugendämter sollen zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) fachliche Mindeststandards beachten; eine Qualifizierungsoffensive für das Fachpersonal soll erfolgen; interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz sollen aufgebaut und die Personalausstattung zur Aufgabenwahrnehmung soll verbessert werden. Das Land will hierfür den Jugendämtern finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

Die Verwaltung wird gebeten in der Sitzung die Kernpunkte des Gesetzes vorzustellen und die finanziellen und personellen Auswirkungen für das Jugendamt der Stadt Erkrath darstellen.

U.a. wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie viele zusätzliche Stellen sind beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes aus Sicht der Verwaltung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes erforderlich?
  2. In welcher Höhe wird die Stadt Erkrath finanzielle Mittel vom Land erhalten (Personalkosten, Fortbildungsmittel)?
  3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bereits veranlasst bzw. wann erfolgen die Umsetzungsschritte?
  4. Werden die Empfehlungen der Landesjugendämter bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII aus 2020 beim Jugendamt der Stadt Erkrath eingehalten?

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Knitsch, Schabestan Gafori, Peter Knitsch



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