GRÜNE hinterfragen hohe Fernwärmeabschläge

22.11.22 –

Die Erkrather GRÜNEN kritisieren und hinterfragen die Höhe der Zahlungsabschläge für die Fernwärme in Hochdahl, die die Firma E.ON zurzeit zusammen mit den Heizkostenrechnungen für das Jahr 2021 an die Hochdahler Fernwärmekunden versendet. Zahlreiche betroffene Bürgerinnen und Bürger berichten von einer Verdrei- oder sogar Vervierfachung der Vorauszahlungen, die zukünftig gezahlt werden sollen. Dies halten die GRÜNEN für unangemessen hoch und rechtlich nicht gedeckt, viele Haushalte würden dadurch in massive finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Da der Betrieb der Fernwärme zum 01.01.2023 auf die Stadtwerke Erkrath übergeht, sehen sie auch den kommunalen Versorger in der Verantwortung. Ab dem neuen Jahr müssen die Abschläge an diesen entrichtet werden. Peter Knitsch, Sprecher der Erkrather GRÜNEN: "Wir haben dies bereits im letzten Aufsichtsrat der Stadtwerke thematisiert und die Geschäftsführung um Stellungnahme gebeten. Bislang haben wir leider keine Reaktion erhalten."

Die GRÜNEN machen folgende Rechnung auf: Im Jahr 2020 lag der von E.ON abgerechnete Arbeitspreis für die Fernwärme bei rund 6 Cent pro Kilowattstunde, bei den aktuell verschickten Rechnungen für 2021 bei ca. 10 Cent. Spätestens ab März 2023, möglicherweise schon ab Februar 2023, tritt die bundesweite Gaspreisbremse in Kraft. Diese deckelt den von den Fernwärmebeziehern zu zahlenden Preis für 80 % des bisherigen Verbrauchs auf 9,5 Cent brutto pro kWh – also einschließlich Steuern und aller Abgaben.

Peter Knitsch: "Abschläge für 2023, die in der Summe deutlich über der Rechnung für 2021 liegen, sind unseres Erachtens deshalb unangemessen und nicht gerechtfertigt. Tendenziell höhere Temperaturen durch den Klimawandel und die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger lassen zudem eher niedrigere Verbräuche als in den letzten Jahren erwarten. Dies alles führt nach unserer Einschätzung dazu, dass jedenfalls Erhöhungen der Vorauszahlungen um 300 % und mehr nicht in Ordnung sind."

Die GRÜNEN sehen deshalb die Stadtwerke in der Pflicht, die Abschlagsforderungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken. Sie erwarten dazu nunmehr kurzfristig eine Antwort der Geschäftsführung und kündigen an, das Thema ansonsten erneut in den Aufsichtsrat zu bringen.

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