Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge in Erkrath

An den

Bürgermeister

Herrn Christoph Schultz

 

An den Vorsitzenden

des Ausschusses für Kultur und Soziales

Herrn Andreas Kuchenbecker

Rathaus

40699 Erkrath

 

Sehr geehrter Herr Schultz, sehr geehrter Herr Kuchenbecker,

namens der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales am 10.11.15 und für die Sitzung des Rates am 08.12.2015 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

                                               Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge in Erkrath

Antrag:

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Soziales beschließt der Rat der Stadt Erkrath:

 

  1. Die Stadt Erkrath tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen bei.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:

Vor dem Hintergrund eines Fraktionsantrages von Bündnis’90/Die Grünen vom 23.12.14 (Vorlage Nr. 22/2015) hat der Fachausschuss am 04.02.15 darüber beraten, ob in Erkrath der Zugang zu Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge durch Einführung einer Gesundheitskarte geregelt werden soll. Der Antrag fand keine Zustimmung, wobei die Ablehnung häufig damit begründet wurde, dass der Sachverhalt nicht kommunal, sondern auf Landesebene zu regeln sei. Inzwischen hat das Land NRW eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen geschlossen und Verfahren zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge geregelt. Die Kommunen haben die Möglichkeit, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten. Als erste Kommune im Kreis Mettmann hat Monheim die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.

 

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Knitsch, Fraktionsvorsitzender



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