Abhilfe-/Sammelklage gegen E.ON: Nun geht es weiter!

25.11.25 –

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 5. März 2026 festgelegt und die Parteien – Verbraucherzentrale und E.ON – geladen.

Es bleibt abzuwarten, ob unmittelbar danach ein Urteil gefällt oder ein Vergleich geschlossen wird. Aber klar ist, dass das Verfahren nun in die entscheidende Phase tritt.

Wer sich bislang noch nicht in das Klageregister eingetragen hat, sich aber noch an der Klage beteiligen möchte, für die*den wird es nun höchste Zeit.

www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202401/Verfahren/Verfahrensstand.html

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