Bürgerentscheid Neanderhöhe am 15. September

28.08.24 –

Am Sonntag, dem 15.09.2024, findet der von der Naturschutzgemeinschaft Neandertal initiierte und in einem Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen Bürgermeister und Ratsmehrheit durchgesetzte Bürgerentscheid zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe statt.

Alle zur Beteiligung aufgerufenen Erkrather Bürgerinnen und Bürger haben in diesen Tagen die Benachrichtigung sowie das Abstimmungsheft, in dem die Positionen des Bürgermeisters und der einzelnen Ratsfraktionen in kurzen Texten beschrieben sind, erhalten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erkrath appellieren an Sie, sich an der Abstimmung zu beteiligen und mit "JA" für den Bürgerentscheid zu stimmen. Auch Briefwahl ist möglich, wenn Sie am 15. September nicht in Erkrath sind.

Nähere Informationen zum Erbbaurecht und warum dieses nach unserer Auffassung sinnvoll ist, finden Sie auf der Webseite der Naturschutzgemeinschaft Neandertal (LINK). Dort gibt es auch ein kurzes Video, in dem das Erbbaurecht und die Vorteile gegenüber einem Verkauf der Grundstücke in einfacher Form erklärt werden.

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Einige ausgewählte Argumente für das Erbbaurecht:

Warum nicht einfach verkaufen, wie immer?
Durch den Verkauf gibt die Stadt das Ruder ein für alle Mal aus der Hand. Die Entwicklung in Unterfeldhaus zeigt, dass die Stadt, wenn Sie nicht Eigentümerin ist, kaum noch Möglichkeiten hat, Einfluss zu nehmen.

Erbbaurecht ist wirtschaftlich sinnvoll!
Der Erbbaurechtsvertrag bietet viele Möglichkeiten, Leerstand aktiv zu vermeiden, indem z. B. bei längerfristigem Leerstand eine Vertragsstrafe oder die Rückgabepflicht des Grundstücks an die Stadt (Heimfall) vereinbart wird. Gewerbesteuererträge und das Image des Gewerbegebiets werden so gesichert.

Die Stadt erhält regelmäßige im Haushalt planbare zusätzliche Einnahmen.

Das Anlagevermögen wird nicht geschmälert, da die Stadt weiter Eigentümerin der Grundstücke ist.

Bodenwertsteigerungen kommen der Stadt zugute und nicht dem Gewerbetreibenden. Dadurch sind Bodenspekulationen ausgeschlossen.

Der Erbbauzins ist bei Bedarf ein zusätzliches Instrument der städtischen Wirtschaftsförderung.

Auch der Gewerbetreibende profitiert. Da er das Grundstück nicht kaufen muss, hat er mehr Liquidität, außerdem kann er den Erbbauzins in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Erbbaurecht ist nachhaltig!
Weil Leerstand wirksam vermieden werden kann, sinkt auf lange Sicht der Bedarf an neuen Gewerbeflächen, es wird weniger Land verbraucht und weniger Boden versiegelt.

Nach Rückfall des Grundstücks an die Stadt kann diese neu entscheiden, welche Art von Gewerbe vor Ort sinnvoll ist, z. B. emissionsarmes Gewerbe, wenn nebenan ein neues Wohngebiet entstanden ist.

Die Stadt kann städtebaulich auf den zukünftigen Wandel der Gesellschaft reagieren. Bei Bedarf könnte z. B. auch das ganze Gewerbegebiet irgendwann zum Wohngebiet umgewidmet werden.

Dadurch dass die Grundstücke im Eigentum der Stadt bleiben, können auch zukünftige Generationen noch von Ihnen profitieren.

(Quelle: https://nsgneandertal.de)

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Unsere grüne Haltung dazu haben wir in einem kurzen Beitrag zusammengefasst, der im Abstimmungsheft abgedruckt und auch HIER nachzulesen ist. In den nächsten Wochen werden wir außerdem eine Reihe von Infoständen zum Bürgerentscheid veranstalten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder mit uns über das Thema diskutieren möchten.

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