GRÜNER Rundbrief - 02.05.2021

02.05.21 –

Klimaschutz

Mit einem aufsehenerregenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche den Schutz des Klimas gestärkt: Das höchste deutsche Gericht gab einer Klage mehrerer Jugendlicher statt, die einen besseren und vor allem rascheren Klimaschutz in Deutschland gefordert hatten. Die notwendige Minderung des CO2-Ausstoßes dürfe nicht auf zukünftige Generationen verschoben werden, sondern müsse nun rasch und mit klar definierten und überprüfbaren Zielen erfolgen, so das Gericht. Das Urteil richtet sich zwar primär an die Bundesebene, betrifft aber auch Länder und Kommunen. Wollen wir das im Jahr 2015 in Paris beschlossene Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad (höchstens 2 Grad) noch erreichen, müssen endlich alle Ebenen handeln und ihren Beitrag leisten.

Auch in Erkrath ist noch viel zu tun: Nach wie vor besitzt der Klimaschutz bei Verwaltungsspitze und Ratsmehrheit nicht den Stellenwert, der ihm nach dem Urteil unserer Verfassungsrichter*innen gebührt. Immerhin konnten wir GRÜNE in dieser Woche einen Erfolg erringen. Erstmals soll auf unser langjähriges Drängen hin ein öffentlicher Neubau, das Gymnasium am Neandertal in Alt-Erkrath, in Anlehnung an den sogenannten Passivhausstandard errichtet werden. In ihrer Vorlage legt die Stadtverwaltung, die diesen Standard noch vor kurzem bei anderen städtischen Bauvorhaben wie etwa den geplanten Kindergärten an der Karlstraße in Alt-Erkrath oder in Hochdahl-Kempen sowie der Errichtung von Wohnungen an der Ecke Maiblümchen/Max-Planck-Straße als zu teuer und wenig effizient abgelehnt hatte, nun selbst dar, dass der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen durch diese Bauweise um ca. 80 % gegenüber den gesetzlichen Vorgaben reduziert werden können. Da der verbleibende Wärmebedarf durch Erdwärme (Geothermie, Sole-Wärmepumpenanlage) und der Strombedarf durch regenerative Erzeugung gedeckt werden soll, wird der Neubau des Gymnasiums vermutlich tatsächlich das erste weitgehend klimaneutrale öffentliche Gebäude in unserer Stadt. Die relativ geringen Mehrkosten für den verbesserten Standard amortisieren sich durch die Einsparung bei den Verbrauchskosten und die CO2-Abgabe innerhalb von 10 bis 20 Jahren.

Wer Details wissen möchte, dem sei die ausführliche Vorlage zu dem Projekt empfohlen.

Wir GRÜNEN hoffen sehr, dass Klimaschutz zukünftig in Erkrath auch bei anderen Neubauvorhaben und der Sanierung von Bestandsgebäuden stärkere Beachtung findet und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf andere Bereiche, etwa den ÖPNV, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes und den Schutz von Freiflächen auswirkt. Bis dahin wird allerdings noch einiges an Überzeugungsarbeit bei Stadtverwaltung und den anderen Ratsfraktionen zu leisten sein.

 

Stadtbäume besser schützen

Auch in diesem Jahr wird die Stadt ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht: Uns haben mehrere Beschwerden von Bürger*innen erreicht, nach denen die Verwaltung innerstädtische Bäume während der im Naturschutzgesetz verankerten Brutschutzzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen lässt bzw. Genehmigungen dazu erteilt. Nach den Regelungen des Gesetzes ist dies grundsätzlich unzulässig; zu beseitigende Gefahrbäume müssen außerhalb dieses Zeitraumes gefällt werden, um Flora und Fauna zu schützen. Hinzu kommt, dass in Erkrath schon seit mehreren Jahren trotz eines entgegenstehenden Ratsbeschlusses wesentlich mehr Bäume der Säge zum Opfer fallen als nachgepflanzt werden. Die klimabedingte Trockenheit, neuartige Schädlinge und Baumkrankheiten und die zunehmende Beseitigung von Bäumen für Baumaßnahmen tun ein Übriges, um das Grüninventar in unserer Stadt zu reduzieren.

Auch wenn Erkrath zurzeit noch recht grün wirkt, wollen wir rechtzeitig Vorsorge betreiben und weitere Verschlechterungen verhindern: Mit einem Antrag, der am 15. Juni im Umweltausschuss behandelt wird, bitten wir die Verwaltung um eine Bilanz und um Vorschläge für Maßnahmen, um die dargestellte negative Entwicklung zu beenden.

 

Vereinsförderung und Kinderbetreuungskosten während Corona

Der weitgehende Stillstand durch die Pandemie trifft auch die Erkrather Sport- und Kulturvereine, die ganz erheblich zur Jugendarbeit und allgemein zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt beitragen. Wir haben sie deshalb bereits im Februar angeschrieben und gefragt, welche Hilfe die Stadt leisten könnte, damit sie gut durch die Krise kommen. Auf Grundlage der zahlreichen Antworten haben wir einen Antrag an den Sport- und Kulturausschuss erarbeitet, der ihn am 19. Mai diskutieren wird. Wir hoffen auf Zustimmung der anderen Fraktionen.

Da auch im Mai die Betreuung in Kindergärten, Kindertagesstätten und offener Ganztagsschule nur im Notbetrieb laufen wird, sollten nach unserer Auffassung auch die Familien entlastet und Gebühren entfallen bzw. zumindest reduziert werden. Für die Ratssitzung am vergangenen Donnerstag haben wir daher einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der in modifizierter Form vom Rat beschlossen wurde. Für Mai werden nun zunächst keine Beträge abgebucht, wie hoch die Reduzierung endgültig ausfällt, hängt von noch ausstehenden Entscheidungen der Landesregierung ab.

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