Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes

Fraktionen der SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen in Erkrath

Antrag:

1.) Der Rat der Stadt Erkrath fasst den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes.

Dieses soll unter möglichst umfassender Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Vereinen, Initiativen usw. Vorschläge für die nachhaltige Entwicklung der Stadt aufzeigen.

Folgende Prämissen sollen dazu berücksichtigt werden:

- Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist umfassend zu beachten: Wirtschaftlichkeit,

- Klimaschutz, CO2-Minderung, soziale Gerechtigkeit sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen

- Die Stadt Erkrath soll ihren Charakter als Stadt mit hoher Wohnqualität und sozialer Verant­wortung auch mit Blick auf den demografischen Wandel erhalten

- Die Entwicklung im Bestand und Leerstandsmanagement haben Vorrang vor der Inan­spruch­nahme von bislang unversiegelten Flächen.

2.) Im  Haushaltsplan 2010 sind dafür € 120.000 bereitzustellen.

3.) Die Verwaltung lädt zur nächsten Sitzung des ASW VertreterInnen von Städten mit gelungenem Stadtentwicklungskonzept zu einem Hearing ein. (z.B.: Gevelsberg, Kleve, Oelde)

4.) Die Verwaltung legt zur nächsten Sitzung des ASW ein Anforderungsprofil und eine Leistungsbeschreibung (Bestandsanalyse, Zielbeschreibung und das notwendige Instrumentarium zur Erreichung dieser Ziele) für ein Stadtentwick­lungskonzept vor.

Die Verwaltung erstellt eine Leistungsbeschreibung für die Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes unter Berücksichtigung u.a. folgender Hand­lungs­felder, Merkmale und Kriterien:

- a) Zielhorizont des Stadtentwicklungskonzeptes ist das Jahr 2020.

- b) Moderation durch ein erfahrenes externes Büro;

- c) Bestandserhebung durch Stadtverwaltung, ggf. externe Sach­ver­ständige und Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbände;

- d) Analyse und Reaktion auf die demographische Situation, neue Anforderungen an             städtische Strukturen

- e) Analyse und Gestaltung des Sozialraumes; (Rahmenbedingungen von Schule,             Kindertageseinrichtungen, Vereinen, z.B. Sportvereinen fließen hier ein.)

- f) Stadtteilbezogene Attraktivierung der vorhandenen Wohnviertel und Gewerbegebiete für Neuzuzüge; Nachbarschaftsbezogene Ortsteilkonzepte;

- g) Freiraumkonzept mit Funktionszuordnung.

- h) Berücksichtigung stadtwirtschaftlicher Ziele;

- i) Koordination mit dem Masterplan NaturKulturNeandertal und dem Kreisentwick­lungs­­konzept; stärkere interkommunale/regionale Zusammenarbeit mit den Nachbar­gemeinden in den unterschiedlichen Themenfeldern der Stadtentwicklung. So sollen neben lokalen auch regionale Lösungsstrategien angedacht werden.

- j) Zieldefinition und Umsetzungsplan unter intensiver Planungsbe­teiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und externen Sachverständigen;

- k) Müssen weitere Gebiete zusätzlich für Wohn- und Gewebeflächen erschlossen werden? Welche Gebiete könnten das sein?

- l) Einsatz regenerativer oder/und effizienter Energieformen zur Modernisierung und Attraktivierung des Wohnraumes;

- m) Wirtschaftsförderung als Handlungsfeld und herausgehobenes Teilziel des Stadtentwicklungskonzeptes;

- n) Evaluationskonzept und dynamische Anpassung des Konzeptes (Fortschreibung) an sich ändernde Rahmenbedingungen.

5) Die Stadtverwaltung wird beauftragt Fördermöglichkeiten (Förderrichtlinien Stadterneuerung?) für die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes zu prüfen und Preisabfragen für die Erarbeitung eines Stadtentwicklungs­kon­ zeptes gemäß der erarbeiteten Leistungsbeschreibung bei dafür geeigneten Büros vorzunehmen.

 

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