Bericht über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. KJHG

namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.02.2010 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Bericht über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. KJHG

Begründung

Damit die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einen Überblick über die Gewährung von Hilfen zur Erziehung im Jahr 2009 erhalten, wird die Verwaltung gebeten in der oben genannten Sitzung einen Bericht vorzulegen.
Der Bericht soll die Fallzahlen und den Kostenverlauf der einzelnen Hilfearten, getrennt nach ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, enthalten.
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 KJHG und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a KJHG sollen getrennt aufgeführt werden.
Der Bericht soll die Entwicklung in den letzten 3 Jahren in diesem Bereich aufzeigen.

Bei den ambulanten Hilfen wird die Verwaltung gebeten mitzuteilen, wie sich die Fallzahlen in den einzelnen Hilfeangeboten (SPFH, Erziehungsbeistandschaft, etc.) entwickelt haben und wie viele Hilfen hiervon nicht mit städtischem Personal sondern von externen Leistungsanbietern durchgeführt wurden.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Knitsch, Fraktionsvorsitzender

 



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