Antrag: Änderung und Anpassung des Erkrather Klimaschutzkonzeptes

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächsten Sitzung des AUB und des Rats die Aufnahme eines TOP.

  • Änderung und Anpassung des Erkrather Klimaschutzkonzeptes aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz vom 24. März 2021

 

In der Sache beantragen wir:

  1. Das CO2-Minderungsziel der Stadt Erkrath wird analog zum geänderten Klimaschutzgesetz auf Bundesebene von minus 55 % CO2-Minderung im Jahr 2030 (gegenüber dem Stand 1990) auf mindestens minus 65 % erhöht. Klimaneutralität ist spätestens bereits 2045 (statt 2050) zu erreichen.
  2. Es werden jährliche CO2-Budgets für Erkrath definiert, die die Erreichung dieser Ziele gewährleisten.
  3. Es wird ein jährliches Controlling über die umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen und dem tatsächlichen CO2-Ausstoß im Vergleich zu den Budgets installiert und dem UAP vorgelegt.
  4. Alle aktuellen klimaschädlichen Pläne und Ausgaben in Erkrath müssen jetzt auf den Prüfstand und hinterfragt werden. In den Verwaltungsvorlagen werden die Auswirkungen von Maßnahmen/Beschlüssen auf das Klima und den CO2-Ausstoß dargelegt, so dass sie bei der Beschlussfassung der Ausschüsse und des Rats berücksichtigt werden können.
  5. Zur Umsetzung der im Klimaschutzkonzept beschlossenen Maßnahmen werden über den Stellenplan hinaus 2 zusätzliche Stellen (ggf. durch Umschichtung im Stellenplan) geschaffen, die sich ausschließlich mit der Umsetzung des Konzeptes befassen.
  6. Sämtliche städtischen Gebäude werden bis zum Jahr 2025 auf die Versorgung mit regenerativen Energien umgestellt.
  7. Die Stadt gibt in Kooperation mit den Stadtwerken ein Konzept in Auftrag, wie die Fernwärmeversorgung in Hochdahl so schnell wie möglich von Erdgas auf eine regenerative Wärmeversorgung umgestellt werden kann.
  8. Es wird untersucht, welche weiteren Wohngebiete sich aus Gründen des Klimaschutzes für einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung eignen und wie dies zu für die Anwohner*innen günstigen wirtschaftlichen Konditionen umgesetzt werden kann.
  9. Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wird mit dem Ziel beschleunigt, spätestens 2030, nach Möglichkeit bereits 2025, einen Radverkehrsanteil von 25 % in Erkrath zu erreichen.
  10. Der Stadtrat richtet den AK Klimaschutz wieder ein, der mindestens vierteljährlich tagt und die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Erreichung der Minderungsziele eng begleitet.
  11. Die Stadt Erkrath strebt an, dass in der Stadt vorhandene Potential an Dachflächen-Photovoltaikanlagen (siehe Potentialstudie des LANUV, Landtagsdrucksache 17/7697, Antwort auf die große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2019) jährlich mindestens zu 5 % zusätzlich auszuschöpfen.
  12. Die Stadt Erkrath errichtet an zentraler Stelle (Rathaus, Stadthalle oder Bürgerhaus) eine digitale Anzeigentafel, die das nur noch vorhandene CO2-Restbudget der Stadt zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels allen Bürgerinnen und Bürgern deutlich sichtbar macht.

 

Eine Begründung, sofern sie angesichts der von der Erderwärmung ausgehenden und vom Bundesverfassungsgericht eindrücklich beschriebenen Gefahren noch notwendig ist, erfolgt mündlich.



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