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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächsten Sitzungen des AUB und des Rats die Aufnahme eines TOP
In der Sache beantragen wir:
Begründung
Beide beantragte Maßnahmen ergeben sich aus dem im Auftrag der Stadt erstellten Klimaanpassungskonzept. Sie sind dringlich und können nicht erst mit weiteren Maßnahmen im Laufe des Jahres beschlossen werden, da ohne unverzügliche Beschlussfassung weiterer Schaden für das Klima bzw. die Klimaanpassung in Erkrath droht.
Die Begründung für die Maßnahme unter 1. ergibt sich aus Teil A Klimaanpassungsstrategie Teil A, Seite 68 f., Schlüsselmaßnahme 3.2 "Klimaangepasste Bauleitplanung sowie insbesondere der Planungshinweiskarte Wohnqualität in der Nacht".
Die Umwandlung von Garten- und Vorgartenflächen in Steingärten ist auch in Erkrath im vollen Gang und findet vor allem im Bestand statt. Es reicht daher nicht, ein entsprechendes Verbot nur in neuen Bebauungsplänen aufzunehmen, da diese nur einen Bruchteil des Stadtgebietes betreffen.
Die Empfehlung des Konzeptes lautet daher (Seite 66): Freiflächengestaltungssatzung: Die Stadt Erkrath kann nach § 89 Bauordnung NRW eine Satzung mit Gestaltungsvorgaben für die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke aufstellen. Dadurch lässt sich z. B. durch Vorgaben zur Bodenbeschaffenheit die Gestaltung der Vorgärten hinsichtlich ihrer Versiegelung steuern (z. B. zur Vermeidung von Schottergärten).
Die Fraktion trifft sich üblicherweise montags um 20:00 Uhr (außer an Feiertagen und in den Schulferien) zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie teilnehmen möchten.
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