Antrag: Verpflegungsentgelt in den städtischen Kindertagesstätten

Namens der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.22 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

  • Verpflegungsentgelt in den städtischen Kindertagesstätten

 

Begründung:

Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsoptimierungskonzeptes durch die Firma PwC beabsichtigt die Verwaltung ab 2023 das Verpflegungsentgelt in den städtischen Kindertagesstätten von derzeit 59 Euro/mtl. um ca. 10 Euro/mtl. erhöhen zu wollen (siehe Anlage 2 zur SV 191/2002 Maßnahmen ID 139Verw).

Diese Maßnahme will die Verwaltung ohne politische Beschlussfassung umsetzen.

Bündnis 90/Die Grünen halten eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Verwaltungsvorschlag in den politischen Gremien für erforderlich.

Der Jugendamtselternbeirat – als Interessenvertretung der Eltern für die Kindertagesstätten – ist aus Sicht der GRÜNEN zu beteiligen. Es bietet sich an, zunächst im Jugendhilfeausschuss eine Beratung und eine Beschlussempfehlung für die weitere Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss vorzunehmen.

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung eine Stellungnahme des Jugendamtselternbeirat zur beabsichtigten Erhöhung einzuholen.

Die Erhöhung wird verwaltungsseitig damit begründet, dass nicht mehr wie bisher die Personalkosten für die Küchenkräfte anteilig, sondern vollständig auf die Eltern umgelegt werden soll.

Aufgrund der aktuellen schwierigen finanziellen Situation – die insbesondere Alleinerziehende und Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich hart treffen – halten Bündnis 90/Die Grünen die vorgeschlagene Erhöhung von knapp 20 % für verkehrt und nicht sozialverträglich.
Wir lehnen diese ab.

Einen konkreten Sachantrag werden wir nach Beratung in der Sitzung stellen.



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