„Geplante Mobilfunksendeanlage Am Kaiserhof“

29.10.2008

Bündnis90/Die Grünen  bitten um Aufnahme des genannten Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnungen der Sitzungen des PLUV am 09.Dezember sowie des Rats am 16.Dezember 2008.

Antrag

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:
1) Der Rat der Stadt Erkrath appelliert an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH sowie
an die T-Mobile Deutschland GmbH, den am Standort Kaiserhof geplanten
Mobilfunksendemast nicht zu errichten und stattdessen einen Standort zu wählen, der
dem von der Stadt Erkrath verabschiedeten Standortkonzept entspricht.
2) Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren zum Ausschluss von Sendeanlagen im
Bereich Kaiserhof wird von der Stadt Erkrath weitergeführt.

Begründung

Mit Beschluss vom 26.September 2008 hat das Oberverwaltungsgericht NRW (Az.: 10 A
2599/07) die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.Juli 2007 nicht zugelassen. Die Stadt Erkrath ist damit verpflichtet, die beantragte Genehmigung für og. Sendeanlage zu erteilen.
In der Begründung des Beschlusses (Seite 3 f.) heißt es wörtlich:

„Zwar ist es der Stadt Erkrath nicht verwehrt, Standorte von Mobilfunkanlagen durch
bauleitplanerische Mittel so zu bestimmen, dass bestimmte Gebiete geringer belastet
werden als die nach den Grenzwerten der 26. BImSchV zulässig wäre. Soweit dies nach § 1 Abs. 3 BauGB städtebaulich gerechtfertig ist und die weiteren Anforderungen an eine Bauleitplanung beachtet werden, darf eine Gemeinde Bauleitplanung auch zum Zwecke eines über die immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwellen hinausgehenden, vorbeugenden Gesundheits- undUmweltschutzes betreiben.
- Zitat Bay VGH und BverwG –

Von diesen Möglichkeiten hat die Stadt Erkrath jedoch keinen Gebrauch gemacht,
sodass sich im vorliegenden Verfahren insbesondere nicht die Frage stellt, unter
welchen Voraussetzungen etwa ein für den Erlass einer Veränderungssperre
erforderliches hinreichend konkretes positives, mit dem bauplanungsrechtlichen
Instrumentarium umsetzbares Planungskonzept vorliegt“ (Zitat Ende, Hervorhebungen
durch den Antragsteller).

Im Ergebnis bedeutet dies, dass – soweit ersichtlich zum ersten Mal – das OVG NRW der Rechtssprechung des Bay. VGH folgt und den Gemeinden das Recht zuspricht, unter
bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe von Bebauungsplänen Strahlungsminimierung zu betreiben und auf die Standtorte von Sendeanlagen Einfluss zu nehmen. Die von uns in der Vergangenheit vertretene Auffassung wird damit bestätigt.

Der Beschluss des OVG hat damit grundsätzliche Bedeutung für NRW und geht in seiner
Wirkung weit über Erkrath hinaus!

Für die Sendeanlage Am Kaiserhof bedeutet dies, dass – wie befürchtet – der inzwischen vom Rat gefasste Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplans mit dem Ziel des Ausschlusses von Mobilfunksendeanlagen zu spät (nämlich erst nach der Entscheidung des VG Düsseldorf vom 23.07.2007) gefasst wurde. Auch hier haben sich unsere Befürchtungen bezüglich der Hinhaltetaktik der Mehrheitsfraktionen leider bestätigt.

Für diese Anlage bleibt daher nur ein Appell an den Betreiber, freiwillig auf die Anlage zu verzichten und einen anderen Standort zu wählen. Die Verwaltung wird gebeten, mit der DFMG vorab Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob einen Errichtung der Anlage schon vor der Ratssitzung am 16.12.2008 geplant ist. In diesem Fall bitten wir um die Herbeiführung eines Dringlichkeitsbeschlusses zu unserem unter 1) genannten Antrag.

Das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan muss trotzdem weitergeführt werden, um zumindest für die Zukunft weitere Sendeanlagen in diesem Bereich auszuschließen.

Außerdem hat die Stadt Erkrath nun ein durch die obergerichtliche Rechtssprechung
bestätigtes Instrumentarium in der Hand, um unerwünschten Sendeanlagen, für die zukünftig von den Mobilfunkbetreibern eine Genehmigung beantragt wird, entgegenzuwirken.

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