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27.02.24 –
Am gestrigen Abend (26.02.2024) ist auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz das Klageregister für die Abhilfe- und Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen E.ON veröffentlicht worden. Darauf weisen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erkrath hin.
Ab jetzt können sich die Fernwärmebezieher*innen in Hochdahl, die in den Jahren 2021 und/oder 2022 einen Versorgungsvertrag mit E.ON hatten, durch eine Eintragung in das Register der Klage anschließen. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt, um im Falle eines Erfolges der Klage zumindest einen Teil der aus Sicht der GRÜNEN stark überhöhten Rechnungsbeträge zurückzuerhalten. Da die Stadtwerke Erkrath bislang die umstrittene Preisänderungsklausel von E.ON trotz Protesten und Anträgen der GRÜNEN im Aufsichtsrat der Stadtwerke einfach fortführen, hätte ein positives Gerichtsurteil auch Auswirkungen auf die Fernwärmerechnungen für 2023 und 2024.
Peter Knitsch, Sprecher des grünen Ortsverbandes: "Bei der Eintragung in das Klageregister besteht kein Grund zur Eile. Eine Eintragung und damit eine kostenfreie Beteiligung an der Klage ist bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung beim Oberlandesgericht in Hamm möglich. Dies wird damit viele Monate lang, vermutlich sogar bis in das Jahr 2025 hinein möglich sein. Sowohl die Interessengemeinschaft Fernwärme e.V. wie auch wir GRÜNEN werden in den nächsten Tagen und Wochen durch Informationsstände, persönliche Beratungen, Mustertexte und Berechnungsbeispiele für die Eintragung in das Register etc. Hilfestellung leisten."
Die GRÜNEN empfehlen, mit einer Eintragung in das Register gegebenenfalls abzuwarten, bis diese Hilfestellungen zur Verfügung stehen.
Das Register ist auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz zu finden (LINK).
Eine Eintragung in das Register und damit die Beteiligung an der Klage ist ausschließlich online möglich.
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