GRÜNE fordern Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung

08.12.21 –

Nachdem jetzt das von der Stadt in Auftrag gegebene Konzept zur Anpassung an die schon jetzt nicht mehr abzuwendenden Folgen des Klimawandels vorliegt, fordern die Erkrather GRÜNEN, daraus auch Konsequenzen für das politische Handeln im Rat zu ziehen.

Das von mehreren Expertenbüros erarbeitete Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Durchschnittstemperatur in Erkrath bereits heute um 1,4 Grad erhöht und die Zahl der besonders belastenden Hitzetage fast verdoppelt hat. Diese Entwicklung werde noch weiter zunehmen, so die Gutachter.

Neben raschen Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes wie dem Ausbau der Photovoltaik und der energetischen Gebäudesanierung gelte es nun, auch die notwendigen Maßnahmen zur Klimaanpassung zu treffen, so die Erkrather GRÜNEN. Ein wichtiger Punkt sei dabei u. a. die Erhaltung von Grün- und Freiflächen in der Stadt: Die Experten haben ermittelt, dass etwa die bislang von Verwaltung und Ratsmehrheit für eine Bebauung vorgesehenen Flächen Erkrath Nord, die sogenannte "Hasenwiese" an der Schmiedestraße in Hochdahl-Millrath, die Neanderhöhe in Alt-Hochdahl und die Grünfläche an der Düsseldorfer Straße 1 in Alt-Erkrath eine sehr hohe bzw. hohe bioklimatische Bedeutung besitzen und ihr Erhalt herausgehobene Bedeutung für die Erhaltung der Wohnqualität in Erkrath hat. Dies gilt insbesondere für die Abkühlung in der Nacht, da es sich um Kaltluftentstehungsgebiete handelt.

Peter Knitsch, Vorsitzender der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: "Wir hoffen sehr, dass das Gutachten nicht im Schreibtisch verschwindet, sondern bei den anderen Ratsfraktionen zu einem Überdenken der bisherigen Haltung führt. Dies gilt umso mehr, als auch die verheerenden Überschwemmungen im Sommer und die Wasserknappheit im Stadtweiher uns drastisch vor Augen führen, welche negativen Folgen die übermäßige Versiegelung und Umweltzerstörung in unserer Stadt haben."

Die GRÜNEN werden das Thema auf die Tagesordnungen des Umweltausschusses und des Stadtrates setzen. Dann sollen neben einem Erhalt der noch vorhandenen größeren Freiflächen auch weitere Empfehlungen aus dem Gutachten wie etwa ein Verbot der Umwandlung von Vorgärten in Steingärten, die ökologische Aufwertung innerstädtischer Grünbereiche und Maßnahmen zum Überflutungsschutz angesprochen werden.

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