Neanderhöhe: Weg frei für Bürgerentscheid

23.04.24 –

Das Oberverwaltungsgerichts in Münster hat den Beschluss des Bürgermeisters und der Ratsmehrheit von CDU, SPD, FDP und AfD zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe aufgehoben. Wir fordern nun, dass die Bürgerinnen und Bürger auch über die Zukunft der Fläche generell abstimmen können.

Wir setzen uns seit langem für den Schutz der Freifläche in unmittelbarer Nähe zum Neandertal ein. Da durch den Gerichtsentscheid nun in jedem Fall ein Bürgerentscheid nötig ist, sollte dieser unserer Meinung nach auch die Frage der Bebauung generell betreffen.

Unser Fraktionssprecher Peter Knitsch meint dazu: “Es wird höchste Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zur Zukunft der Neanderhöhe äußern dürfen. Dies darf sich nicht nur auf die Frage der Art der Vergabe der Grundstücke beziehen, sondern muss auch die Entscheidung über die Bebauung generell beinhalten.“

Wir halten das Projekt nicht nur für ökologisch schädlich, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen für unverantwortlich. Denn im Gewerbegebiet Unterfeldhaus stehen nach wie vor viele 1.000 Quadratmeter Bürofläche und unter anderem das große Grundstück des ehemaligen Möbelhauses Flamme leer.

Statt immer weiter in den Außenbereich zu bauen und dadurch Ökologie und Klima weiter zu schädigen, sollten diese Flächen für Neuansiedlungen genutzt werden. Das gilt umso mehr, als neue Unternehmen überhaupt nicht in Sicht sind und viele Firmen ihre Büroflächen wegen Homeoffice und Digitalisierung eher reduzieren als erweitern.

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