Sehr geehrte Frau Schimke,
sehr geehrter Herr Werner,
auf der Tagesordnung des PLUV am 18.06.2009 ist zwar ein Punkt „Lärmschutz auf der BAB 3" vorgesehen, allerdings fehlt der von der Verwaltung für diese Sitzung zugesagt Tagesordnungspunkt „Lärmaktionsplan".
Vor der Sommerpause des Rates und der Ausschüsse müssen aus unserer Sicht in jedem Fall noch folgende Punkte behandelt und einer Beschlussfassung zugeführt werden, um den im Spätsommer vom Landesbetrieb Straßen geplanten Ausbau der Beschleunigungsspur ohne optimalen Lärmschutz bzw. mit einer negativ präjudizierenden Wirkung für die anstehende Fahrbahnsanierung zu verhindern:
1.) Entscheidung über eine Klage der Stadt Erkrath bzw. die Unterstützung privater Klagen (anlaog zum Verfahren bei der CO-Pipeline) gegen den Ausbau des Beschleunigungsstreifens bzw. die Nichtberücksichtigung des Lärmaktionsplans durch den Landesbetrieb Straßen NRW;
2.) Ratsbeschluss - ggf. vorab im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 GO NW - über die Aufstellung des Lärmaktionsplans und Klärung des weiteren Verfahrens, um diesen so schnell wie möglich zu verabschieden.
Wir bitten daher, entsprechende Punkte im Wege der Dringlichkeit am 18.Juni im PLUV bzw.am 25.Juni im Rat vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Knitsch
gez.
Reinhard Knitsch
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