Aufrechterhaltung der Fachstelle Frau & Beruf des Kreises Mettmann

 

R A T S F R A K T I O N E N

SPD                                                         BmU                                                     Bündnis 90/Die Grünen

 

Herrn                                                                                                                                      11.03.2010

Bürgermeister

Arno Werner

Rathaus

40699 Erkrath

 

Aufrechterhaltung der Fachstelle Frau & Beruf des Kreises  Mettmann

Sehr geehrter Herr Werner,

in der Ratssitzung am 16.03.2010 beantragen wir unter dem Tagesordnungspunkt  11.1 Fachstelle Frau & Beruf des Kreises Mettmann (Sitzungsvorlage 63/2010) folgende Resolution zu verabschieden:

Der Rat der Stadt Erkrath fordert den Landrat und die Mitglieder des Kreistages auf, die Fachstelle Frau & Beruf des Kreises Mettmann mit dem bisherigen Aufgabenspektrum aufrechtzuerhalten und keine weiteren personellen Kürzungen vorzunehmen.

Begründung:

Ende der 90er-Jahre wurde die Fachstelle - damals noch als Regionalstelle Frau &  Beruf - nach langen politischen Diskussionen beim Kreis Mettmann eingerichtet.  Seit  Wegfall der Landesförderung ist die Fachstelle statt mit 1,5 Stellen nur mit einer halben Stelle besetzt.

Arbeitsschwerpunkte der Fachstelle Frau & Beruf  sind u.a.  die Förderung der Wiedereingliederung von Frauen in das Berufsleben; die Berufswahlorientierung bei Mädchen und jungen Frauen;  die Durchführung von Existenzgründungsseminaren; Integration von Migrantinnen in das Berufsleben und die Koordination des Girl's Days.

Das Aufgabenspektrum muss weiterhin „ in einer Hand" belassen werden. Eine Aufteilung auf mehrere Organisationseinheiten schwächt die Effektivität der Arbeit. Ebenso würde eine Verlagerung der Aufgaben auf die Wirtschaftsförderung und Gleichstellung  dazu führen, dass die jetzigen  Aufgaben nicht mehr in den vollen Umfang geleistet werden können, da hier die personellen Ressourcen nicht ausreichen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben muss weiterhin zumindest eine halbe Fachkraftstelle vorgehalten werden.

Für die kreisangehörigen Städte bedeutet die Existenz dieser Stelle eine Entlastung in der konkreten Frauenberatungsarbeit.

Die Gleichstellungsbeauftragten in den kreisangehörigen Städten haben sich einvernehmlich für den Erhalt der Fachstelle ausgesprochen und auf die negativen Folgen bei einer Stellenstreichung hingewiesen.

 

Detlef Ehlert                      Bernhard Osterwind                              Reinhard Knitsch

 



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