Änderung der Entgeltsatzung für Offene Ganztagsschulen

R A T S F R A K T I O N E N

SPD                                                  BmU                                         Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Sehr geehrter Herr Werner,

sehr geehrter Herr Kuchenbecker,

 

namens der Fraktionen von SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen wir für die  Sitzung des Ausschusses für Schule und Soziales am 05.05.2010, des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2010 und des Rates am 11.05.2010 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 

Änderung der Entgeltsatzung für Offene Ganztagsschulen

Antrag

 

Der § 4 Entgelt, Fälligkeit Ziffer 3 der Entgeltsatzung wird ab Beginn des Schuljahres 2010/11 wie folgt geändert:

Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule (OGS) werden für das erste Kind monatlich folgende Entgelte erhoben:

 

Jahreseinkommen        Gruppe bis        Gruppe bis         Gruppe bis            Gruppe bis

15,00 Uhr          16,00 Uhr          16,30 Uhr              17,00 Uhr

 

bis 15.000 €uro            beitragsfrei        beitragsfrei        beitragsfrei           beitragsfrei

 

bis 25.000 €uro            18 €                   22 €                   26 €                       30 €

 

bis 40.000 €uro            50 €                   54 €                   58 €                       62 €

 

bis 50.000 €uro            72 €                  76 €                   80 €                        84 €

 

bis 62.000 €uro            88 €                  92  €                  96  €                      100 €

 

über 62.000 €uro        138 €                 142 €                 146 €                     150 €

 

Für jedes weitere Kind (Geschwisterkinder) wird kein Entgelt erhoben.

Besuchen mehr als ein Kind der Erziehungsberechtigten gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, eine Tagespflegestelle oder die Offene Ganztagsschule, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiung nach Satz 1 unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen. Pflegeeltern zahlen grundsätzlich das Entgelt der zweiten Einkommensgruppe. Ein Kostenbeitrag für die Mittagsverpflegung erfolgt zusätzlich und wird für 11 Monate (August - Juni) erhoben.

Begründung

Die Fraktionen von SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen für Kinder zu verbessern und Erkrath kinder- und familienfreundlicher zu gestalten.

 

Die Entgelte für die Teilnahme am offenen Ganztagsunterricht in den Grundschulen sollen deshalb sozial gerechter gestaffelt werden.

Eltern die nur über ein geringes und mittleres Einkommen verfügen, sollen finanziell entlastet werden, um die Bildungschancen ihrer Kinder zu verbessern.

Geschwisterkinder sollen -wie bei den Tageseinrichtungen für Kinder- von der Entgelterhebung freigestellt werden.

 

Nach der derzeitigen Entgeltsatzung erfolgt nur eine Staffelung in 4 Einkommensgruppen. Eine Entgeltbefreiung für Geringverdienende besteht nicht. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Teilnahme von Kindern aus Familien mit einem geringen Einkommen  am Ganztagsunterricht erschwert bzw. verhindert wurde.

 

Die vorgeschlagene Staffelung sieht 6 Einkommensgruppen vor. Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 15.000 Euro müssen kein Entgelt mehr entrichten. Dieses umfasst in erster Linie Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II.

Bei einem Jahreseinkommen zwischen 15.000 Euro bis 25.000 Euro wird ein Entgelt bei einer Betreuungszeit bis 16,00 Uhr in Höhe von 22 Euro monatlich und bis zu 40.000 Euro in Höhe von 54 Euro monatlich erhoben. Bis zu 50.000 Euro Jahreseinkommen beträgt das Entgelt 76 Euro monatlich und bis zu einer Einkommensgrenze von 62.000 Euro 92 Euro monatlich.

Über 62000 Euro wird ein Entgelt von 142 Euro monatlich erhoben.

Die Staffelung in 6 Einkommensgruppen entsprechen der Regelung wie im Kindergartenbereich.

Das Gleiche gilt bei der Geschwisterregelung. Im Kindergartenbereich sind Geschwisterkinder von der Entrichtung eines Entgeltes schon lange befreit. Dieses gilt jetzt auch für den offenen Ganztag.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Detlef Ehlert                              Bernhard Osterwind               Reinhard Knitsch

SPD-Ratsfraktion                      BmU-Ratsfraktion                  B'90/Die Grünen- Ratsfraktion

 

Anmerkung:

Es wird darum gebeten die Sitzungsvorlage sowie den Antrag auch an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Information und Kenntnis zu übersenden.

 



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