Änderung der Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung

Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss und zur Ratssitzung im Juni 2010:

Änderung der Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung

 

Sehr geehrter Herr Werner,

wir beantragen die o.a. Regelungen auf die Tagesordnungen des HFA und des Rates zu nehmen und stellen dazu diese Anträge:

I.          Hauptsatzung

  1. An geeigneter Stelle der Hauptsatzung wird ein Paragraph „Zuständigkeit für dienst- und arbeitsrechtliche Entscheidungen" eingebracht.
  2. und erhält folgenden Text:

Der Rat der Stadt Erkrath behält sich die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen vor. Der Rat überträgt diese Entscheidungen an den Haupt- und Finanzausschuss, der sie im Einvernehmen mit dem Bürgermeister trifft (§ 73 III 2,3 GO NRW).

II.         Geschäftsordnung

  1. In § 4 Abs.5 (Wiederaufnahme von Sachverhalten) wird die Formulierung „Zweidrittelmehrheit des Rates" in „Mehrheit des Rates" geändert.
  2. § 15 (Sitzungsende) wird in Abs. 7 Satz 2 die Formulierung „Zweidrittelmehrheit des Rates" in „Mehrheit des Rates" geändert.
  3. § 19 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt formuliert: Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates oder einer Fraktion wird geheim abgestimmt.
  4. Nach § 27 - Niederschrift - wird ein neuer § 28 - Beschlusskontrolle - mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

Der Bürgermeister führt eine Liste über die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse, in die Dokumenten-Nr., der Wortlaut des Beschlusses, das Datum der Beschlussfassung und der aktuelle Stand der Umsetzung aufzunehmen sind. Diese Liste legt er dem Rat bzw. den betroffenen Ausschüssen alle drei Monate in aktualisierter Form zur Kenntnis vor.

 

Zusatzbeschluss: Der Bürgermeister wird um Vorschläge gebeten, wie diese        Liste in das Ratsinformationssystem eingebunden werden kann.

III. Zuständigkeitsordnung

1.   An geeigneter Stelle wird in § 2 unter Abs. 3 oder in einem neuen Absatz eingefügt:

Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister trifft der Haupt- und  Finanz­aus­schuss die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen.

2. In § 9 (PLUV) wird Abs. 2 um eine Nr. 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 

Anträge nach den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB vor ihrer Bescheidung, sofern es sich nicht lediglich um eine Nutzungsänderung, die gering­fügige Aufstockung oder Änderung eines Gebäudes oder den Bau von Garagen handelt und dabei Bäume, die der Baumschutzsatzung unter­liegen, nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Regelung nach § 9 Abs. 3 Nr. 6 („Von der endgültigen Entscheidung ......" bis „als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung") wird gestrichen.

 

Hinweis: Die Zurückstellung von Vorhaben nach § 15 bzw. im Geltungsbereich einer Veränderungssperre ist nach hiesiger Auffassung ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

 

Detlef Ehlert                      Bernhard Osterwind                    Reinhard Knitsch

SPD-Fraktion                      BmU-Fraktion                                 B'90/ Grünen-Fraktion

 

zurück

"Eigentlich sollten die GRÜNEN mal..." – Sagen Sie es uns!

Die Fraktion trifft sich üblicherweise montags um 20:00 Uhr (außer an Feiertagen und in den Schulferien) zur öffentlichen Fraktionssitzung.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie teilnehmen möchten.

TERMINE

Bauausschuss

Mehr

GRÜNE Radtour (STADTRADELN)

Beginn: voraussichtlich 14:00 Uhr, Neuenhausplatz in Unterfeldhaus, Dauer ca. 3 Stunden. Weitere Informationen zur Strecke folgen demnächst.

Mehr

Hilfe für die Ukraine

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>