Schulentwicklungsplan

Ratsfraktionen

SPD                      BmU                    Bündnis 90/Die Grünen

 

zur Beratung des Schulentwicklungsplanentwurfs in der morgigen Sitzung des ASS stellen wir folgenden – erweiterten – Beschlussantrag:

1. Der Ausschuss für Schule und Soziales nimmt die Sachdarstellung samt Anlagen der Sitzungsvorlage Nr. 117/2011 zur Kenntnis.

Der Berater hat eine Vielzahl von empirischen Daten zur Entwicklung der Schülerzahlen, der pädagogischen Konzeptionen der Schulen und der bestehenden Räumlichkeiten zu einander in Beziehung gesetzt.

Die daraus gezogenen Handlungsempfehlungen sind hilfreich und eine  Teilbasis für notwendige politische Entscheidungen.

Allerdings gibt es  einige Bereiche, die nur sehr schwach beleuchtet und noch nicht mit hinreichendem Datenmaterial belegt sind.

Die Fa. Dr. Garbe Consult wird daher beauftragt, gemäß der für die Vergabe grundlegenden Angebotsanfrage vom 06.10.2010 zeitnah Ergänzungen zu folgenden Themenfeldern nachzuliefern:

  • Bei den Betrachtungen zur GGS Falkenstraße ist auch die gebäudliche Situation der angrenzenden Kindertagesstätte in die Prüfung mit einzubeziehen und darzustellen, wie die schulische Entwicklung mit bzw. ohne Inanspruchnahme dieses Gebäudes  voraussichtlich verläuft.
  • Ergänzung der Gesamtübersicht Investitionskosten (S. 113) um die Position „Verlagerung  des Kompetenzzentrums in die Liegenschaft „Schmiedestraße“ sowie um die Position

 

  • notwendige Investitionskosten zur Herstellung von Barrierefreiheit (Inklusion)  in den Schulen.
  • Modelle zur  Wiedereinführung von Schulbezirken und sich daraus für die Grundschullandschaft in Erkrath ergebende Konsequenzen.
  • Darstellung und Bewertung möglicher schulpolitischer Szenarien unter der Annahme einer neuen Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule in Erkrath oder der Region, dies insbesondere unter den Gesichtspunkten  der möglichen Konsequenzen für die in Erkrath bestehenden Sekundarschulen sowie einer Handlungsempfehlung.

Die Ausführungen zum  letztgenannten  Punkt können  sich nicht mit dem Hinweis auf  das aktuelle Antragsverfahren für Schulversuche mit Gemeinschaftsschulkonzepten erschöpfen. Gerade angesichts der noch nicht abgeschlossen Novellierung zur Schulgesetzgebung in NRW sind hinsichtlich der dabei handlungsleitenden Überlegungen zu längerem gemeinsamen Lernen, Vernetzungen bestehender Schulen unter einem neuen konzeptionellen Dach und optionalen Schulwegen von 13 Jahren bis zum Abitur spezifische Betrachtungen zur Situation in Erkrath und der die Stadt umgebenden Schullandschaft (z.B. Möglichkeit für Erkrather Familien, ihre Kinder auf einer Gesamtschule anzumelden) darzustellen und mit einer Handlungsempfehlung zu verbinden.

Dies alles gemäß der für die Auftragserteilung formulierten Zielsetzung:
„Aufgabe des Schulentwicklungsplanes mit integrierter Bildungsplanung ist es, den politischen Entscheidungsträgern Perspektiven für die schulischen und außerschulischen Entwicklungen in Erkrath bis zum Jahre 2016 und dann prognostisch bis zum Jahre 2021 aufzuzeigen“.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Teile des Schulentwicklungsplans gemäß §80 Schulgesetz NRW eine Abstimmung mit benachbarten Schulträgern und der Jugendhilfe durchzuführen sowie die Schulkonferenzen der städtischen Schulen gemäß § 76 Schulgesetz NRW zu beteiligen.

Die nachzuliefernden Ergänzungen der Fa. Dr. Garbe Consult werden in die laufenden Beteiligungsverfahren nachgereicht

3. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt zu dokumentieren, in welchem Umfang zurzeit die Sporthallen der Stadt für außerunterrichtliche Veranstaltungen genutzt werden.

Detlef Ehlert               Bernhard Osterwind                   Reinhard Knitsch

SPD-Fraktion              BmU-Fraktion                            Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

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