„ Durchführung einer Einwohner*innenversammlung zur zukünftigen Abfallentsorgung/Abfallwirtschaft in Erkrath“

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Aufnahme eines TOP
„ Durchführung einer Einwohner*innenversammlung zur
zukünftigen Abfallentsorgung/Abfallwirtschaft in Erkrath“
auf die Tagesordnungen der Sitzungen des HFA am 12. und des
Rats am 19. Dezember 2017.
Wir beantragen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Erkrath beschließt die Durchführung einer
Einwohner*innenversammlung zur zukünftigen Gestaltung der
Abfallentsorgung/Abfallwirtschaft in Erkrath gemäß § 23 Go NRW, §
5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt. Die Versammlung findet
zeitnah im 1 Quartal 2018 statt. Die Fraktionen benennen die gemäß
§ 5 Abs. 3 Satz 4 Hauptsatzung vom Rat zu bestimmenden
Ratsmitglieder aller Fraktionen, die das Thema zusammen mit dem
Bürgermeister mit den interessierten Einwohner*innen erörtern.
Begründung:
Der bestehende Vertrag der Stadt Erkrath mit der Firma Veolia
Umweltservice West GmbH & Co KG über die Einsammlung und
Beförderung von Abfällen aus Haushaltungen und hausmüllähnlichen
Abfällen aus Gewerbe und Industrie in unserer Stadt endet am
31.12.2019. In der Sitzung des PLUV am 05.09.2017 und des HFA    
 am 19.09.2017 hat auf der Grundlage einer Verwaltungsvorlage eine
erste Diskussion über die Frage, wie die Abfallentsorgung bzw.
Abfallwirtschaft danach gestaltet werden soll, stattgefunden.
Dabei ist deutlich geworden, dass eine Vielzahl relevanter
Fragestellungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, die
Stadt und alle Bürgerinnen und Bürger zu klären und zu entscheiden
sind. Unter anderem geht es darum,
- ob die Abfallentsorgung oder Teile davon zukünftig wie etwa in
den Städten Mettmann und Hilden von der Stadt selbst
übernommen werden;
- welche (neuen) Serviceleistungen für die Bürgerinnen und
Bürger angeboten werden sollen;
- wie die getrennte Erfassung von Wertstoffen erfolgen soll und
die Recyclingquote weiter gesteigert werden kann;
- welche weiteren Aktivitäten die Stadt zur Abfallvermeidung
unternimmt;
- welche Chancen und Risiken von einer stärkere Digitalisierung
ausgehen;
- welche Auswirkungen einzelner Maßnahmen auf die
Gebührenhöhe zu erwarten sind.
§ 23 Go NRW und § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Erkrath
sehen vor, dass bei Planungen oder Vorhaben, die die strukturelle
Entwicklung der Stadt unmittelbar oder nachhaltig beeinflussen oder
die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von
Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden sind, Einwohnerinnenund
Einwohnerversammlungen stattfinden sollen. Diese
Voraussetzungen sind erfüllt. Den Bürgerinnen und Bürgern sollte
nach unserer Auffassung frühzeitig die Möglichkeit eingeräumt
werden, ihre Position zur Zukunft der Abfallwirtschaft in Erkrath
einzubringen. Dafür eignet sich die von uns beantragte
Versammlung.

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