Antrag zu Stellenplan und Haushalt

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in der Sitzung des Rates am 23. März 2021 zu den TOP 5 (Stellenplan 2021) und 6 (Haushaltsplan 2021) die folgenden Anträge stellen:

  1. Das Bauvorhaben Maiblümchen (siehe Sitzungsvorlage 52/2021) wird als Pilotprojekt in Passivhausbauweise errichtet; die dafür erforderlichen Mittel sowie die zu erwartende Förderung durch die KfW werden in den Haushaltsplan eingestellt;
  2. Für das Jahr 2021 wird ein Zubau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden von ca. 250 kWp angestrebt (Turnhalle Gymnasium Rankestraße und weitere Dachflächen auf Gebäuden der Stadt);

  3. Die Stadt strebt die Errichtung einer größeren Photovoltaik-Freiflächenanlage in Erkrath an. Die Verwaltung wird bis zur letzten Sitzung des AUP vor den Sommerferien 2021 geeignete Grundstücke, die auch unter Umwelt- und Artenschutzgesichtspunkten für eine solche Anlage geeignet sind, ermitteln und dem Ausschuss vorschlagen. Die Auswahl und Entscheidung erfolgt in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und sonstigen betroffenen Akteuren;

  4. Die Stadt stellt ein geeignetes Grundstück, etwa im Bereich des S-Bahnhofes Millrath, für ein Projekt "Solidarische Landwirtschaft" für interessierte Erkrather Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung; die Verwaltung unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag bis spätestens September 2021 und bringt diesen in den AUP ein;

  5. Zusätzlich zum von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Stellenplans werden folgende Stellen beschlossen:
    a. eine zusätzliche Stelle EG 11 und eine zusätzliche Stelle EG 9 für den Bereich Klimaschutz;
    b. eine zusätzliche Stelle für eine/n Sozialarbeiter/in für die Schulen;

  6. Die vom Rat beschlossene Sperrung der Gelder für die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Neanderhöhe bleibt mindestens solange bestehen, bis das Klageverfahren zum Bürgerentscheid (Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht) abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, in welcher Form der Bebauungsplan H 55 Neanderhöhe angesichts der aktuellen eisenzeitlichen archäologischen Funde (siehe Schreiben des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 09.03.2021) zu ändern und ökologischen und kulturhistorischen Anforderungen anzupassen ist.



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