Antrag: Entgegennahme und Weiterleitung von Einbürgerungsanträgen durch die Stadt Erkrath an den Kreis Mettmann

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächsten Sitzungen des IR am 26.04.2023, des SoWo am 03.05.2023 sowie des Rats am 20.06.2023 die Aufnahme eines TOP

  • Entgegennahme und Weiterleitung von Einbürgerungsanträgen durch die Stadt Erkrath an den Kreis Mettmann – Benachteiligung von gut integrierten Migrantinnen und Migranten in Erkrath endlich beenden!


In der Sache beantragen wir, dass die Stadt Erkrath Einbürgerungsanträge wieder wie bis zum Juni 2022 entgegennimmt und so an den Kreis Mettmann weiterleitet, dass dieser diese auch ohne weitere Terminvereinbarung bearbeitet.

Begründung:

Bis Juni 2022 hat die Stadt Erkrath wie der überwiegende Teil der Kommunen im Kreis Mettmann Einbürgerungsanträge von in Erkrath lebenden Migrantinnen und Migranten im Standesamt entgegengenommen, auf Vollständigkeit geprüft und an den für die Bearbeitung und Entscheidung zuständigen Kreis weitergeleitet. Rechtsgrundlage dafür ist § 22 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW:

"Soweit Anträge beim Kreis oder bei der Bezirksregierung einzureichen sind, haben die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Die Einreichung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei der zuständigen Behörde, soweit Bundesrecht nicht entgegensteht."

Diese Leistung hat die Stadtverwaltung seit Juni 2022 mit der Begründung, die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen incl. der Prüfung auf Vollständigkeit falle angeblich nicht unter diese Regelung und führe zu unnötigen Personalaufwendungen, die der Kreis der Stadt nicht vollständig erstatte, eingestellt.

In der Konsequenz müssen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber aus Erkrath – durch die Reihe weg besonders gut integrierte Migrantinnen und Migranten, die in der Regel unter anderem mindestens acht Jahre in Deutschland leben müssen, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, gute Sprachkenntnisse und Kenntnisse unserer Gesellschaftsordnung nachweisen müssen und sich nicht strafbar gemacht haben dürfen –  nunmehr alleine für die Antragsabgabe beim Kreis Mettmann mindestens 7 bis 9 Monate warten:

Auszug aus der Homepage des Kreises Mettmann:

Terminvereinbarung

Die Einbürgerung muss beantragt werden.

Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R. oder Wülfrath 

Termine für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.

Für Einbürgerungsbewerber aus Erkrath, Ratingen, Velbert

Buchen Sie Ihren Termin zur Antragstellung bitte über das
HIER HINTERLEGTE FORMULAR.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Terminanfrage.
Aktuell beträgt die Wartezeit für einen Termin sieben bis neun Monate.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage so schnell wie möglich und bitten Sie, von weiteren Anfragen/Nachfragen abzusehen.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Kreis Mettmann
Der Landrat-
Rechts- und Ordnungsamt
-Einbürgerung-
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann


Die Bearbeitung des Antrages dauert danach beim Kreis noch einmal mindestens sechs Monate, häufig sogar bis zu einem Jahr, sodass zwischen Antragstellung und Entscheidung für Erkrather Einbürgerungswillige in aller Regel mehr als 15 Monate vergehen.

Diese Bearbeitungszeit ist nach unserer Auffassung rechtswidrig, nicht zumutbar und das Gegenteil eines fairen und respektvollen Umgangs mit gut integrierten Migrantinnen und Migranten. Statt Integration und Einbürgerung zu fördern, werden diese Einwohnerinnen und Einwohner eher abgeschreckt und bei ihnen der Eindruck erweckt, ihre umfassende Integration in Deutschland sei überhaupt nicht erwünscht.

Erkrather Migrantinnen und Migranten werden im Übrigen gegenüber Betroffenen in den Städten, die die Anträge nach wie vor entgegennehmen, erheblich benachteiligt. In diesen Städten verkürzt sich die Bearbeitungszeit um mindestens ein halbes Jahr!

Nur am Rande sei erwähnt, dass für die Einbürgerung eine Gebühr in Höhe von 255 Euro pro Person (Minderjährige ohne eigenes Einkommen bei Miteinbürgerung mit den Eltern 51 Euro, sonst ebenfalls 255 Euro) zu entrichten ist, zumindest also ein erheblicher Teil der anfallenden Kosten von den Migrantinnen und Migranten selbst getragen werden. Umso unverständlicher ist, dass der Kompetenzstreit zwischen Bürgermeister und Landrat auf ihrem Rücken ausgetragen wird.



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