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Sammelklage gegen überhöhte Fernwärmepreise
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZ BV)hat heute die angekündigte Sammelklage (Abhilfeklage) gegen die Preisformel der Firma E.ON bei der Berechnung der Fernwärme-Heizkosten für die Jahre ab 2021 beim Oberlandesgericht in Hamm eingereicht. Erkrath-Hochdahl wird dabei ausdrücklich als besonders negatives Beispiel benannt, da sich bei uns der Arbeitspreis von 2020 auf 2021 verdoppelt und auf 2022 sogar vervierfacht hat.
Wir begrüßen diese Entwicklung sehr und haben sie in Kontakten mit der VZ mit befördert. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei einem positiven Ausgang der Klage viele hundert oder sogar tausend Euro erstattet bekommen. Über die Maßnahmen, die Fernwärmekunden in Hochdahl ergreifen müssen, um von einer Gerichtsentscheidung ggf. zu profitieren, werden wir in den nächsten Tagen und Wochen informieren.
Nähere Details entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung, die wir heute herausgegeben haben.
Die Fraktion trifft sich üblicherweise montags um 20:00 Uhr (außer an Feiertagen und in den Schulferien) zur öffentlichen Fraktionssitzung.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie teilnehmen möchten.
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