GRÜNER Rundbrief - 05.05.2024

Die Firma E.ON, die bis Ende 2022 das Fernwärmenetz in Hochdahl betrieben hat, versendet in diesen Tagen Mahnschreiben mit zum Teil sehr kurzen Zahlungsfristen an Fernwärmekund*innen, die einen Teil des Rechnungsbetrages für das Jahr 2022 (und/oder 2021) einbehalten haben. Ganz offensichtlich will das Unternehmen, das bis heute noch nicht alle Rechnungen für 2022 versandt hat, damit den Druck auf die Fernwärmebezieher*innen erhöhen.

HIER (Rechtsklick -> "Ziel speichern unter") finden Sie einen von uns erarbeiteten Musterbrief, mit dem gegenüber E.ON auf das Mahnschreiben reagiert werden kann. Bei Bedarf ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und senden ihn per E-Mail oder Post an E.ON.

Nachfolgend beschreiben wir zudem kurz die Rechtslage aus unserer Sicht und die Handlungsmöglichkeiten von E.ON. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden oder uns an einem der Infostände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder der Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl e.V. (IGFH) ansprechen. 

Was kann geschehen, wenn Sie den von E.ON angemahnten Betrag nicht bezahlen? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat E.ON dann?

E.ON könnte versuchen, den Betrag durch eine Klage beim Amtsgericht in Mettmann oder durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens einzuklagen. Als Kunde müssten Sie dann dem Gericht mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen bzw. Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Beides ist ohne die Beauftragung eines Rechtsanwaltes möglich.

Wir gehen davon aus, dass das Amtsgericht in diesem Fall die Klage zunächst ruhen lassen würde und abwartet, wie das Oberlandesgericht Hamm über die Klage der Verbraucherzentrale entscheidet.

Geht diese Klage beim Oberlandesgericht positiv für die Verbraucherzentrale und damit auch für uns als im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragene Sammelkläger bzw. -klägerinnen aus, entstehen für Sie keinerlei Kosten. Weist das Oberlandesgericht die Klage ab und entscheidet zugunsten von E.ON, können durch die Klage beim Amtsgericht bzw. das Mahnbescheidsverfahren (geringe) Kosten entstehen. Diese belaufen sich zum Beispiel bei einem Einbehalt von 1.000 Euro auf ca. 170 Euro, sollte E.ON mit der Klage bzw. dem Mahnbescheidsantrag einen Rechtsanwalt beauftragen.

Die IGFH und wir empfehlen, dem Druck, den E.ON durch das Versenden der Mahnungen offensichtlich erzeugen möchte, nicht nachzugeben und aus den im Erwiderungsschreiben an E.ON genannten Gründen beim Einbehalt von ca. 20 Prozent des Rechnungsbetrages zu bleiben.

Letztlich ist dies aber eine persönliche Entscheidung, die jede und jeder Fernwärmekunde/in selbst treffen muss.

 



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