Wir halten aufgrund der Geschwindigkeitsunterschiede eine Trennung von Fuß- und Radverkehr für sinnvoll und auf der Gefällstrecke für zwingend erforderlich. Außerdem gehen wir davon aus, dass aufgrund des begrenzten Platzangebotes im Seitenraum die Nutzung jeweils einer heute durch KFZ-Verkehr in Anspruch genommenen Fahrspur für den Radverkehr vorgesehen ist; dies in ausreichender Breite, mit genügend Abstand und mit Trennelementen vom KFZ-Verkehr separiert.