„Verkehrskonzept für die Stadt Erkrath“

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Aufnahme eines TOP

 

                      „Verkehrskonzept für die Stadt Erkrath“

 

auf die Tagesordnung der Sitzung des PLUV im Januar 2013 und der folgenden Ratssitzung.

Wir stellen den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Der PLUV beschließt das unten beschriebene Verkehrskonzept. Es beschreibt Leitlinien für die Verkehrsplanung der nächsten Jahre. Es schreibt damit das „Verkehrsberuhigungskonzept für die Stadt Erkrath“ aus dem Jahr 1987 und das „Grundnetz“ aus dem Jahr 1997 fort und löst diese ab.

Die Verwaltung bringt dieses in die Beratungen des Nahverkehrsplans (NVP) ein.

Verkehrskonzept für die Stadt Erkrath

Grundzüge städtischer Verkehrspolitik

  1. Ein Leitbild der Stadt Erkrath für die Stadtentwicklung ist u.a. die „Stadt der kurzen Wege.“
  2. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll ein möglichst hohes Maß an Teilnahme am öffentlichen Leben (Mobilität) ermöglicht werden.
  3. Es gilt das Prinzip der Verkehrsvermeidung: unnötiger Verkehr soll vermieden werden.
  4. Sozialverträgliche Abwicklung des Verkehrs, Verkehrsberuhigung.
  5. Förderung der Nahmobilität (Fuß und Fahrrad). Dies umfasst u.a. auch die tatsächliche Gleichstellung des Verkehrsmittels Fahrrad.
  6. Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

 

Tempo-30-Zonen und Vorfahrtstraßennetz

Das Vorfahrtstraßennetz wird im Folgenden pro Stadtteil dargestellt. In Klammern findet sich die jeweilige zulässige maximale Höchstgeschwindigkeit.

Alle anderen Straßen sind Bestandteil von Tempo-30-Zonen. Ausnahmen sind die Gewerbegebiete. Es gelten die folgenden Grundsätze:

  • In das Vorfahrtstraßennetz werden diejenigen Straßen aufgenommen, die über den reinen Anliegerverkehr hinaus eine Bedeutung als Durchgangs- und Verbindungsstraße haben. Hierzu gehören auch alle Straßen, die von Bussen des ÖPNV befahren werden.
  • Die herkömmliche Art der Straßenraumgestaltung durch Fahrbahnmarkierungen, die einseitig auf den Autoverkehr fixiert ist, diesen priorisiert und höhere Geschwindigkeiten unterstützt, wird nicht weiterverfolgt. Traditionelle Fahrbahnmarkierungen können zum Teil ersatzlos entfallen (z.B. Bismarckstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße) oder teils geändert werden in Form von kombinierten Geradeaus-/Abbiegespuren anstelle von getrennten Spuren oder durch die Anlage von Radfahrstreifen/Radspuren (z.B. auf der Beethovenstraße). Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sind zu beachten.
  • Das Vorfahrtstraßennetz postuliert keinen Vorrang des Autos gegenüber anderen Verkehrsmitteln. Alle Verkehrsarten (Fuß, Fahrrad, Bus, Auto) sind gleichberechtigt.
  • Das Fahrradfahren ist auf allen Straßen (Fahrbahn), insbesondere auch auf denen des Vorfahrtstraßennetzes, ausdrücklich zu erlauben. Radfahrverbote auf der Fahrbahn (z.B. durch Ausschilderung eines benutzungspflichtigen Bordsteinradweges) sind als Eingriff in den fließenden Verkehr nur in Ausnahmefällen zulässig und mit Bezug auf außergewöhnliche Umstände zu begründen. Dieser Punkt kann im Rahmen des Radverkehrskonzeptes erörtert und umgesetzt werden.
  • Auf dem Vorfahrtstraßennetz soll durch die Vorfahrtsregelung ein gleichmäßiger Verkehrsfluss unterstützt werden. Es ist aber nicht das Ziel, das Geschwindigkeitsniveau des Autoverkehrs zu maximieren. Auch Vorfahrtstraßen sind Gegenstand der angestrebten Verkehrsberuhigung. Die Festsetzung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird u.a. unter Würdigung des konkreten Straßenumfeldes und die Auswirkungen auf desselben (Anwohner, andere Verkehrsteilnehmer, etc.) erfolgen.

 

Alt-Erkrath:

  • Morper Alle (30),
  • Bahnstraße (30),
  • Schlüterstraße (30)
  • Düsseldorfer Straße (50)
  • Neanderstraße (50)
  • Beethovenstraße (50)
  • Bismarckstraße (30)
  • Kreuzstraße, zwischen Beethovenstraße und S-Bahnbrücke (30)
  • Kreuzstraße, zwischen S-Bahnbrücke und Erkrather Straße (50)
  • Erkrather Straße, K7
  • Hochdahler Straße, K21

 

Anmerkung: Ein Beschluss des PLUV fordert StraßenNRW auf, temporär bis zu einer Sanierung der Straßenbeläge auf Düsseldorfer Straße, Neanderstraße, Beethovenstraße mit lärmmindernden Asphalt Tempo 30 einzurichten/zuzulassen.

 

Unterfeldhaus:

  • Gerres­heimer Landstraße (50)
  • Millrather Weg, zwischen Gerresheimer Landstraße und Am Gatherfeld (50)
  • Millrather Weg, zwischen Am Gatherfeld und Max-Planck-Straße (30)
  • Niermannsweg, zwischen Max-Planckstraße und Jugendtreff (50)
  • Niermanns­weg, zwischen Jugendtreff und Gerhart-Hauptmann-Straße (30)
  • Niermanns­weg, zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Straßenende Nord (50)
  • Gerhart-Hauptmann-Straße (30)
  • Matthias-Claudius.-Straße (30)
  • Heinrich-Hertz-Straße (50)
  • Max-Planck-Straße, zwischen Gerresheimer Landstraße und Millrather Weg (50)
  • Max-Planck-Straße, zwischen Millrather Weg und Am Maiblümchen) (30)
  • Max-Planck-Straße, zwischen Am Maiblümchen und Bergische Allee (50)

 

Anmerkung: „Rund um den Neuenhausplatz“ im Bereich der Fußgängerquerungen, Bushalte­stellen, Stellplätze usw., also auf dem westlichen Millrather Weg von der Einmün­dung Am Gather­feld an Richtung Neuenhausplatz, auf dem Niermannsweg zwischen Jugendtreff und Einmün­dung Gerhart-Hauptmann-Str. wird also Tempo 30 neu eingerichtet.

 

Hochdahl:

  • Feldheider Straße (30)
  • Kempener Straße (30)
  • Sandheider Straße Südteil (30)
  • Beckhauser Straße (30)
  • Bergische Allee (50)
  • Hauptstraße (30)
  • Fuhlrottstraße (50)
  • Sedentaler Straße (50)
  • Willbecker Straße (30)
  • Hackberger Straße (30)
  • Schimmelbuschstraße (50 zwischen Trills und Fuhlrottstraße)
  • Schimmelbuschstraße (30 tagsüber zwischen Fuhlrottstraße und Bergstraße)
  • Gruitener Straße (50)
  • Trills Nordteil (30)
  • Kattendahler Straße (30)
  • Haaner Straße (50)
  • Stahlenhauser Straße (30)
  • Schildsheider Straße (30)



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