Sanierung und Unterhaltung der Radwege in Erkrath

Mit Beginn des Frühlings und verstärkt durch die wachsende Zahl von e-Bikes nutzen erfreulicherweise zunehmend mehr Bürger*innen auch in Erkrath das Rad als Verkehrsmittel. Die Corona Krise trägt im Moment zusätzlich zu dieser Entwicklung bei. Der Wechsel vom PKW auf das Rad schont Klima und Umwelt und vermindert zudem die Gefahr von Unfällen durch den motorisierten Individualverkehr.

Umso wichtiger ist eine attraktive Infrastruktur. Leider sind in Erkrath viele Radwege in einem schlechten Zustand. Dies gilt sowohl für Radwege in der Bau- und Unterhaltungslast der Stadt Erkrath wie auch solcher entlang von Kreis- und Landstraßen. Beispiele sind etwa der Radweg entlang der Bergischen Allee oder entlang der Gruitener- und Schimmelbuschstraße in Hochdahl.

Erschwerend kommt hinzu, dass die seit 1997 in der Straßenverkehrsverordnung vorgesehene und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 bekräftigte Verpflichtung der Kommunen, die Radwegebenutzungspflicht in jedem Einzelfall zu überprüfen, in Erkrath bislang überwiegend nicht erfüllt wurde. So werden Radfahrer*innen in vielen Fällen gezwungen, Radwege in schlechtem Zustand zu befahren, statt zwischen Fahrbahn und Radweg eigenständig wählen zu können.  

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Existiert in der Verwaltung ein Kataster über den Zustand der Radwege in Erkrath?

Wann wurden die Erkrather Radwege zuletzt auf Schäden untersucht? Geschieht dies in regelmäßigen Abständen systematisch oder nur, wenn entsprechende Beschwerden an die Verwaltung herangetragen werden?

Welche Sanierungs- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen sind in diesem Jahr und den beiden nächsten Jahren geplant? Gibt es eine entsprechende Prioritätenliste?

Ist die Verwaltung an den Kreis bzw. den Landesbetrieb Straßen.NRW herangetreten und hat auf eine Sanierung schadhafter Radwege wie etwa an der Bergischen Allee gedrängt? Mit welchem Ergebnis?

Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der Fußwege in Erkrath?

Sachanträge werden wir von der Beantwortung der vorstehenden Fragen abhängig machen.

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